Der Bund habe im Bereich der AHV die Aufsicht modernisiert. Darum habe sich Anpassungsbedarf bei den kantonalen Bestimmungen ergeben. Mit der Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung werde dies nun umgesetzt, sagte Kommissionspräsident Marcel Schelbert (SVP, Alpnach) zu Beginn der ersten Lesung.
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