Obwalden

Keine Überbrückungsrente mehr für Kantonsangestellte

Bei Frühpensionierungen können Kantonsangestellte in Obwalden künftig nicht mehr von einer Überbrückungsrente profitieren.
Foto: Christian Beutler/Keystone

Die sogenannte Überbrückungsrente gehört im Kanton Obwalden der Vergangenheit an. Der Kantonsrat beschloss am Donnerstag die ersatzlose Streichung eines entsprechenden Artikels im Staatsverwaltungsgesetz.

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