Kanton Obwalden

Obwaldner Regierung sieht keinen Anlass für eine Revision der Kantonsverfassung

In der Antwort auf eine Interpellation schreibt die Regierung, wesentliche gesellschaftliche, soziale oder rechtliche Entwicklungen könnten bei der Weiterentwicklung der Gesetzgebung aufgenommen werden.
Das Rathaus in Sarnen.
Foto: Manuela Jans-Koch (Sarnen, 21. 1. 2021)

Kantonsrätin Helen Keiser-Fürrer (CSP, Sarnen) und der mittlerweile ehemalige Kantonsrat Hanspeter Scheuber (CSP, Kerns) hatten im Mai eine Interpellation zu einer Gesamtrevision der Obwaldner Kantonsverfassung eingereicht. Sie argumentieren, dass die seit 1969 geltende Verfassung nicht mehr den heutigen Anforderungen entspreche, unter anderem in den Bereichen Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden, Bürgerrechte, soziale Gerechtigkeit, Digitalisierung, Finanzen sowie Umwelt- und Klimaschutz.

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