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Nidwalden
Obergericht bestätigt Haftstrafe für 88-jährigen Unternehmer
Neben der unbedingten Freiheitsstrafe bleibt auch das fünfjährige Tätigkeitsverbot bestehen. Ob der Unternehmer das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen.
Im erstinstanzlichen Urteil wurde der Beschuldigte in sieben von acht Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Das Obergericht Nidwalden bestätigt die unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten für einen 88-jährigen Unternehmer. Es weist dessen Berufung ab und bestätigt im Wesentlichen das Urteil des Kantonsgerichts von 2024 ...