Strafverfahren

«Fall Oberägeri»: Monsterprozess geht in die Verlängerung

Das Urteil des Zuger Strafgerichts zum Liegenschaftsverkauf in Oberägeri wird weitergezogen – von mehreren Verfahrensbeteiligten.
Auch das Obergericht wird sich in strafrechtlicher Hinsicht mit dem «Fall Oberägeri »befassen.
Foto: Matthias Jurt
(Zug, 16. 4. 2020)

Fünf Verhandlungstage, stundenlange Plädoyers – und jetzt eine Urteilsbegründung auf 343 Seiten: Das Verfahren zum «Fall Oberägeri» (siehe Box) vor dem Strafgericht Zug kann ohne Übertreibung als «Monsterprozess» bezeichnet werden.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-