Obwalden

Nur Schweizer Bürger dürfen zur Polizei

Der Kantonsrat stimmte dem SVP-Antrag zu, dass für den Polizeidienst in Obwalden die Staatsbürgerschaft noch vor der Qualifikation steht.
Eine Patrouille der Kantonspolizei Obwalden. Wer diese Arbeit ausüben möchte, muss Schweizer Bürger oder Schweizer Bürgerin sein.
Foto: Symbolbild: Pius Amrein (Sarnen, 6. 3. 2026)

Seit das Obwaldner Polizeigesetz 2011 in Kraft trat, hat sich viel verändert – gesellschaftliche Realitäten, Bedürfnisse und Erwartungen, aber auch die Kriminalitätsformen und die polizeilichen Möglichkeiten haben sich massiv gewandelt. Die Mobilität und Digitalisierung entwickeln sich rasant. Polizeikorps müssen deshalb ihre Zusammenarbeit verstärken, es braucht neue Regelungen für den Datenaustausch. Das Polizeigesetz wird nun revidiert, aber nicht nur deshalb. Auch die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements sieht das Gesetz vor, zudem schafft es die Grundlagen für die geplante gemeinsame Einsatzleitzentrale der Polizeikorps Luzern, Nidwalden und Obwalden. Am Freitag hat der Kantonsrat den Entwurf in erster Lesung beraten.

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