Obwalden

Nur Schweizer Bürger dürfen zur Polizei

Der Kantonsrat stimmte dem SVP-Antrag zu, dass für den Polizeidienst in Obwalden die Staatsbürgerschaft noch vor der Qualifikation steht.
Eine Patrouille der Kantonspolizei Obwalden. Wer diese Arbeit ausüben möchte, muss Schweizer Bürger oder Schweizer Bürgerin sein.
Foto: Symbolbild: Pius Amrein (Sarnen, 6. 3. 2026)
Seit das Obwaldner Polizeigesetz 2011 in Kraft trat, hat sich viel verändert – gesellschaftliche Realitäten, Bedürfnisse und Erwartungen, aber auch die Kriminalitätsformen und die polizeilichen Möglichkeiten haben sich massiv gewandelt. Die Mobilität und Digitalisierung entwickeln sich rasant ...

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