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Nidwalden

Nidwaldner Polizei überführt Geldwäscher nach Straftaten im Internet

Ein 36-jähriger Schweizer liess Gelder von ausländischen Phishing-Betrügern über seine Konten laufen. Mittlerweile ist er verurteilt.

Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft Nidwalden haben in enger Zusammenarbeit einen heute 36-jährigen Mann der Geldwäscherei und Urkundenfälschung überführen können. Wie die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung schreibt, hat der in Nidwalden ansässige Schweizer Bürger sich auf verschiedene Konten seiner Firma Gelder aus dem Ausland überweisen lassen. Von diesen Konten hat er die Gelder mindestens teilweise in bar bezogen. Rund 100'000 Franken hatten Drittpersonen in Spanien und Frankreich über sogenannte Phishing-Attacken erbeutet. «In diesem Fall versuchten diese Drittpersonen über falsche E-Mails an die Log-in-Daten des E-Bankings von Firmen zu kommen», sagt Marco Fux, stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei auf Anfrage.

Auf den Fall gestossen sind Polizei und Staatsanwaltschaft durch einen Hinweis der Meldestelle für Geldwäscherei. Man gehe jedes Jahr einigen solchen Meldungen nach, so Fux. «Den ersten Hinweis in diesem Fall haben wir 2015 erhalten.» Im Zuge der Ermittlungen seien die Konten des 36-Jährigen gesperrt worden. Allerdings seien der Deliktsbetrag sowie seine Provision in unbekannter Höhe für die Verwendung seiner Konten schon nicht mehr vorhanden gewesen.

Zu den konkreten Umständen, wie es dazu kam, dass der Nidwaldner seine Konten für die ausländischen Phishing-Diebe zur Verfügung gestellt hat, kann Fux keine Angaben machen. Allgemein hält er fest, dass oftmals über Inserate Leute gesucht würden, die von zu Hause aus schnell viel Geld verdienen möchten. Gerade Personen in einem finanziellen Engpass seien eher anfällig für solche Versprechen. «Wer allerdings grössere Summen aus dem Ausland annimmt, insbesondere aus nicht geklärter Herkunft, macht sich der Geldwäscherei strafbar», betont Fux.

Polizei hat grosse Datenmengen sichergestellt

Die Polizei stellte auf Computer und Mobiltelefon des Beschuldigten im Zuge der Ermittlungen eine grosse Datenmenge sicher. Digitale Spuren erhielten einen immer grösseren Stellenwert in der Beweisführung, schreibt die Polizei in ihrer Mitteilung. Das ist aber auch aufwendig. «Heute hat man unzählige Möglichkeiten, Daten zu speichern», so Fux. «Auf Mobiltelefonen steht sehr viel Speicherplatz zur Verfügung und auch etwa Cloud-Speicher können genutzt werden.» Bei dieser Ermittlung seien der Fachspezialist Wirtschaftskriminalität und auch der IT-Ermittler der Kantonspolizei zum Einsatz gekommen. «Es braucht eine zum Teil akribische Suche, bei der die Ermittler zwar von speziellen Programmen unterstützt werden, doch es braucht immer den Spezialisten, der die Daten analysieren und auswerten kann», sagt Marco Fux.

Rechtshilfe aus dem Ausland sei in diesem Fall nicht nötig gewesen, sagt er. Umgekehrt komme es in ähnlich gelagerten Fällen vor, dass die Ermittlungsergebnisse ausländischen Stellen für eigene weitere Ermittlungen zur Verfügung gestellt würden.

Bereits vor einem Jahr ist der Beschuldigte vom Nidwaldner Kantonsgericht rechtskräftig verurteilt worden. Er musste laut Auskunft der Nidwaldner Staatsanwaltschaft eine Busse von 1000 Franken bezahlen und erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 120 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Darüber hinaus muss er für die Ermittlungs- und Untersuchungskosten in der Höhe von über 10'000 Franken aufkommen. Mit der Veröffentlichung des Ermittlungserfolgs will die Kantonspolizei die Bevölkerung unter anderem auf die Internetkriminalität sensibilisieren.

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