Nidwalden

Obergericht will deutschen Straftäter für fünf Jahre aus der Schweiz ausweisen

Für ein Dutzend Straftaten erhält ein Deutscher drei Jahre Haft. Noch immer gehe von ihm eine gewisse Gefahr aus, kommt das Nidwaldner Obergericht zum Schluss.

Der Beschuldigte schüttelte den Kopf, als er den für ihn offenbar bedeutendsten Teil des Urteils hörte. Für fünf Jahre soll er die Schweiz verlassen müssen, verkündete die Vorsitzende des fünfköpfigen Nidwaldner Obergerichts am Donnerstag in Stans bei der Urteilseröffnung.

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