Weil die Daten veraltet sind, ist der Kanton Nidwalden seit dem 1. Januar 2025 daran, die Immobilien für steuerliche Zwecke neu zu bewerten. Die bisherigen Daten weichen erheblich von aktuellen Marktwerten ab und führen zu markanten Ungleichheiten. Die Neuschätzung erfolgt schrittweise nach Objektart. Dieses gestaffelte Vorgehen führte zu einer Interpellation von Landrat Dominik Steiner (FDP, Ennetbürgen). Er befürchtete, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien durch die Staffelung Nachteile erleiden könnten – auch mit Blick auf die Abschaffung des Eigenmietwertes.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
