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Nidwalden

Wirtschaftsprozess in Nidwalden: Nun beginnt das Warten aufs Urteil

Die zehntägige Berufungsverhandlung im bisher aufwendigsten Nidwaldner Strafprozess ist am Donnerstag abgeschlossen worden. «Das Urteil ist Mitte Juli zu erwarten», schätzt Verfahrensleiter Stefan Keller.
Das Obergericht lauscht dem Plädoyer des Staatsanwalts. (Bild: Zeichnung: Edi Ettlin (Stans, 14. Mai 2019))

Interview: Robert Hess

Am 30. April sind die beiden Luzerner Beschuldigten X und Y zur Hauptverhandlung vor Obergericht Nidwalden angetreten. Die heute 63- und 66-jährigen Angeklagten waren im Juli 2015 wegen zahlreicher Wirtschaftsdelikte vom Kantonsgericht Nidwalden zu mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten sie Berufung beim Obergericht ein.

Können die Beschuldigten nach der Berufungsverhandlung mit milderen Strafen oder Freisprüchen rechnen?Ich kann und darf dem Urteil nicht vorgreifen. Nur so viel: Aufgabe der Verteidigung ist es, die entlastenden Punkte der bestehenden Aktenlage hervorzuheben, während der Staatsanwalt in erster Linie auf die belastenden Punkte hinweist. Diesen Aufgaben sind alle Parteien ausführlich nachgekommen. Die Plädoyers dauerten zwischen einem halben und eineinhalb Verhandlungstagen. Es liegt nun am Gericht, die Standpunkte zu analysieren und zusammen mit den Akten von mittlerweile mehr als 180 Bundesordnern zu würdigen.Könnte die Verteidigung ein Verfahren derart verzögern, dass einmal alles verjährt?Das war früher denkbar und wurde durchaus auch praktiziert. Seit dem 1. Oktober 2002 ist dies insbesondere bei schwereren Delikten kaum mehr möglich, da die Verjährung mit einem erstinstanzlichen Gerichtsurteil endgültig gestoppt wird. Im vorliegenden Fall erging das Urteil des Kantonsgerichts am 23. Juli 2015. Seither können Taten, die nach dem 1. Oktober 2002 verübt worden sind, nicht mehr verjähren. Wir haben jedoch auch noch einzelne inkriminierte Handlungen zu beurteilen, die sich davor ereignet haben. Und besonders schwierig: Handlungen, die teils vor und teils nach diesem Stichtag verübt worden sind. Da das Bundesgericht eine wenig praxisfreundliche Rechtsprechung etabliert hat, werden uns diese Delikte noch Kopfzerbrechen bei der Begründung bereiten. Legten die Parteien vor Obergericht neue Argumente vor?Alle Argumentationsstränge waren nicht grundlegend neu. Allerdings hat ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten über die Bilanzierung von Firmenmarken, das vor einigen Wochen erstattet worden ist, die Möglichkeit zusätzlicher Argumente geliefert. Die Kunst der Parteivorträge liegt generell darin, die nötigen Schwerpunkte zu setzen und vielleicht das eine oder andere Detail neu oder anders zu beleuchten. Am überzeugendsten ist ein Plädoyer, das dem Gericht Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils liefern kann.Viel Zeit räumte das Obergericht den Befragungen und Anhörungen der Beschuldigten und Strafkläger ein!Ja, das ist mir in jeder Hauptverhandlung ein grosses Anliegen. Meine zahlreichen Fragen an die Beschuldigten dienten freilich nicht der blossen Informationsgewinnung, das heisst Informationen, die sich ohnehin schon in den Akten befinden. Nein, meine Befragung bezweckt primär, die Beschuldigten zu beobachten. Wie reagiert jemand auf eine Frage? Beantwortet er sie ausführlich oder kurz angebunden? Kann er sich an Details erinnern oder gerade nicht? Besonders wichtig sind auch «Fangfragen», wo sich der Befragte in Widersprüche verwickeln kann. Die Vorbereitung einer solchen Befragung erfordert sehr viel Aufwand und vor allem gute Aktenkenntnisse, was hier mit der riesigen Aktenmenge nicht einfach war. Und daneben lief der Betrieb am Obergericht Obwalden, wo ich ja eigentlich arbeite, normal weiter.Die Verhandlungen waren öffentlich. War ein Publikumsinteresse vorhanden?Ja, wir hatten immer wieder interessiertes Publikum, das den grössten Prozess, den Nidwalden je erlebt hat, einmal live erleben wollte. Dies ist nicht selbstverständlich, handelt es sich doch selbst für Juristen um eine hochkomplexe Materie, die einem im Gerichtsalltag, zumal in dieser Fülle, kaum je begegnet.Wann ist nun das Urteil zu erwarten? Aufgrund der Grösse des Falles und der erwähnten sehr schwierigen Rechtsfragen ist kaum vor Mitte Juli mit dem Urteil zu rechnen. Es gilt jetzt vorerst, die umfangreichen Informationen aus der Hauptverhandlung zu sichten und zu analysieren. Das Protokoll der Hauptverhandlung ist noch lange nicht fertiggestellt und umfasst bereits jetzt mehrere hundert Seiten.Wird das Urteil wieder ein «Buch» mit 444 Seiten sein, wie damals beim Kantonsgericht?Mein Anspruch wird es sein, das Urteil kürzer, aber dennoch inhaltlich und juristisch überzeugend abzufassen. Aber auch hier gilt: Wenig zu schreiben ist schwieriger als viel zu schreiben!

Stefan Keller ist in einem Teilpensum als Obergerichtspräsident II in Obwalden tätig. Er wurde 2016 zum Verfahrensleiter berufen, weil die damals einzigen Juristen im Obergericht Nidwalden, Präsident Albert Müller und Vizepräsident Christian Hochuli, in den Ausstand treten mussten. Neben Keller beurteilen vier ordentliche Mitglieder des Obergerichts und ein Ersatzrichter den Fall.

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