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Nidwalden

Vereinbarung unterzeichnet – Dorfplatz 4/5 soll geschützt werden

Der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid und der Historische Verein Nidwalden und der Innerschweizer Heimatschutz haben eine Schutzvereinbarung zur Liegenschaft am Dorfplatz 4/5 in Stans.
Der Dorfplatz 4/5 soll erneuert werden. (Bild: Matthias Piazza (Stans, 2. August 2021))

(sez) In die Zukunft der Liegenschaft Dorfplatz 4 und 5/Gässli 1 im Stanser Dorfzentrum ist weitere Bewegung gekommen. Nach einem Besitzerwechsel und einem Projektneustart im Mai dieses Jahres haben nun der neue Eigentümer, der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid sowie der Historische Verein Nidwalden und der Innerschweizer Heimatschutz als beschwerdeberechtigte Organisationen eine Schutzvereinbarung unterzeichnet.

«Die Vereinbarung dient der Planungssicherheit für das Bauprojekt, das nebst der Restaurierung auch Neubauten an diesem sensiblen Standort vorsieht», schreibt die Bildungsdirektion des Kantons Nidwalden in einer Medienmitteilung. Ein Fachgremium werde die Planung des Projekts begleiten.

Diese Schutzvereinbarung sieht eine Unterschutzstellung und fachgerechte Restaurierung des Hauses Dorfplatz 4 sowie Ersatzneubauten anstelle der jetzigen Häuser Dorfplatz 5 und Gässli 1 vor. «Dank der Schutzvereinbarung sind alle Beteiligten zuversichtlich, eine fundierte Grundlage für die weiteren Schritte und somit Planungssicherheit zu erhalten», wird Res Schmid in der Mitteilung zitiert. Es würden darin die Rahmenbedingungen für eine bauliche Weiterentwicklung an diesem sensiblen Ort umschrieben.

Es folgen baurechtliche Fragen

Baurechtliche Fragen würden im nun folgenden Prozess geklärt. Die Planung des Bauprojekts wird von einem Fachgremium begleitet werden, das sich aus Experten des Bundes, der Denkmalpflegekommission, der Gemeinde Stans und der Bauherrschaft zusammensetzt. Ihre Aufgabe ist die Sicherung der gestalterischen Qualität, die sowohl denkmalpflegerische als auch ortsbildnerische Aspekte umfasst. Über die Unterschutzstellung des Gebäudes wird der Regierungsrat befinden. Der Antrag werde ihm unterbreitet, sobald das Bauprojekt vorliege. (sez)

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