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Nidwalden

Obwaldner Kantonsgericht hat kein Gehör für schimpfenden Autofahrer

Ein Hupkonzert und eine Schimpftirade kommen einen Autofahrer aus dem Kanton Zürich teuer zu stehen.

(sda) Drei Delikte hatte die Anklage dem 56-jährigen Zürcher zur Last gelegt. Er habe die Verkehrsregeln in grobem Masse verletzt, als er im August 2017 unterwegs zu einem Zahnarzttermin in Sarnen auf der Autobahn A8 einen Personenwagen rechts überholt habe. Weil er einem Strassenunterhaltsfahrzeug, das vor ihm in seinen Augen zu langsam gefahren war, Hupzeichen machte, habe er zudem missbräuchlich Warnsignale abgegeben.

Schliesslich sei er der mehrfachen Beschimpfung schuldig, weil er die Insassen des Strassenunterhaltsfahrzeugs als «Tubel» und Ärgeres betitelt habe und zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Verhandlung vor der Staatsanwaltschaft Zürich gegenüber einem Abschleppunternehmer verbal ausfällig geworden sei.

Weniger, dafür höhere Tagessätze

Beim Prozess im August vor dem Obwaldner Kantonsgericht gab der Inhaber eines Malergeschäfts sowohl die Beschimpfungen als auch die Hupsignale zu. Das verbotene Rechtsüberholen bestritt er indes vehement und offenbar glaubhaft, wie aus dem am Samstag veröffentlichten Urteil des Kantonsgerichts hervorgeht.

Die Einzelrichterin sprach den Mann vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung frei. Diese wollte der Lenker des Strassenunterhaltsfahrzeugs gesehen haben. Die anderen Anklagepunkte bestätigte die Richterin. Interessant ist das Strafmass. Die Anklage hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 1120 Franken, also 100800 Franken, gefordert und dazu eine Busse von 10000 Franken. Die Probezeit solle zwei Jahre betragen. Die Verteidigung argumentierte, die bedingte Geldstrafe sei Denkzettel genug, der Beschuldigte lediglich wegen mehrfacher Beschimpfung mit 20 Tagessätzen zu 300 Franken zu belegen.

Im Urteil, das erst im Dispositiv vorliegt und somit noch nicht rechtskräftig ist, hält das Gericht an der Busse von 10000 Franken und an der bedingten Geldstrafe fest. Die Zahl der Tagessätze halbierte es zwar auf 45, erhöhte den Tagessatz aber auf 2300 Franken, woraus ein Total von 103500 Franken resultiert.

Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters festgelegt. Vor Gericht gab der Beschuldigte sein monatliches Einkommen mit 9500 Franken an. Dazu kämen Vermögenserträge etwa aus Liegenschaften, diese seien aber schwankend.

Die Richterin sprach aufgrund der ihr vorliegenden Steuererklärung von einem jährlichen Einkommen über 1,26 Millionen Franken. Der Beschuldigte muss die Verfahrenskosten von 3700 Franken tragen. Er erhält allerdings vom Kanton Obwalden wegen des teilweisen Freispruchs eine Prozessentschädigung von 5100 Franken für einen Teil der anwaltlichen Verteidigung.

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