Im Kanton Nidwalden sollen die Vorsorgeaufträge bei der Wohngemeinde hinterlegt werden können. Dies schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Eine Hinterlegung soll sicherstellen, dass in einem Notfall der Vorsorgeauftrag rasch gefunden wird.
Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte vor zwei Jahren eine Motion überwiesen, die die Schaffung einer Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge forderte. Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass die Vorsorgeaufträge bei der Wohngemeinde deponiert werden sollen, dort wo bereits Erbverträge und Testamente aufbewahrt werden. Dies sei für die Einwohner, aber auch für die Behörden am praktischsten. (sda)
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