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Nidwalden

Nidwaldner Finanzausgleich: CVP wehrt sich für Gemeinden

Als Ausgleich für die steigenden Zahlen in den Nationalen Finanzausgleich möchte der Kanton seinen innerkantonalen Beitrag reduzieren. Für die CVP kommt das nicht in Frage. Die Gemeinden wären so «die grossen Verlierer».
Der Dorfplatz in Hergiswil. Das Lopperdorf ist die zahlungskräftigste Gebergemeinde. (Bild: Matthias Piazza (Hergiswil, 26. Januar 2018))

Markus von Rotz

19,5 Millionen Franken können dieses Jahr innerkantonal zum Finanzausgleich an die Gemeinden verteilt werden. Daran leistet der Kanton 8,9 Millionen. Praktisch gleich viel zahlt Hergiswil, die zahlungskräftigste Gebergemeinde. Geber sind ferner Ennetbürgen, Stans und Stansstad, grösste Empfänger Wolfenschiessen, Oberdorf und Buochs (je 3,9 Millionen). Nun will sich der Kanton entlasten – wegen der hohen Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich (NFA).

«Von den Steuern bekommt der Kanton nur 54 Prozent. Wir sind der Meinung, dass sich auch die Gemeinden am NFA beteiligen müssen», sagte Finanzdirektor Alfred Bossard im Juni, als der Kanton die Pläne für eine Neuregelung des innerkantonalen Ausgleichs in die Vernehmlassung schickte. Künftig sollen alles in allem maximal 18,5 Millionen ausbezahlt werden.

Hauptziele mit Vorschlag nicht erreichbar

Eine Obergrenze sei richtig, schreibt nun die CVP in ihrer Stellungnahme. Aber diese müsse dynamisch ausgestaltet werden. Und: «Wir sind klar der Meinung, dass sich die zu verteilenden Mittel auf mindestens 19 Millionen belaufen müssen. Das gebietet die Solidarität zu Gunsten der finanzschwachen grösseren Gemeinden, die sonst als grosse Verlierer dastehen.» Indem man die 19 Millionen als Minimum im Gesetz verankere, könnten die Mindereinnahmen der grossen betroffenen Gemeinden eingegrenzt werden.

Es sei zwar «nicht Zweck des Finanzausgleichs», Ausgaben des Kantons (NFA-Zahlung) zu finanzieren, aber mit dessen Entlastung in diesem Bereich sei man «prinzipiell einverstanden», schreibt die CVP. Die dynamische Mindestgrenze müsste «auch die finanzschwachen Gemeinden an steigenden Steuererträgen partizipieren» lassen. Schliesslich gehe es um eine Annäherung der Finanzkraft und eine Verminderung der Steuerfussunterschiede. Diese Hauptziele seien nur so erreichbar.

Die CVP schlägt darum vor, dass sich der Kanton entlasten kann, wenn mehr als 19 Millionen Franken in den Finanzausgleich fliessen. Seine Leistungen sollten in diesem Fall um 70 Prozent jenes Betrags gekürzt werden, der die geforderten 19 Millionen überschreitet. «Steuererträge können steigen und werden es gemäss Aussagen des Finanzdirektors auch, wenn die Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene umgesetzt wird. Dieser Entwicklung wird mit der vorgeschlagenen Lösung nicht Rechnung getragen.» Die CVP will auf keinen Fall, dass die Mittel im Finanzausgleich «ungeachtet der Entwicklung der Steuererträge» plafoniert werden. Die zu verteilenden Mittel «müssen mit steigenden Steuererträgen bei Kanton und Gemeinden auch ansteigen.»

Gerade in diesen Tagen sprach Finanzverwalter Marco Hofmann bei der Präsentation des Kantonsbudgets 2019 von einer «sehr erfreulichen Konsolidierung» in Sachen NFA-Beiträgen. «Die grossen Wachstumsschübe sind sicher vorbei.» Der Kanton rechnet denn gar eher mit rückläufigen Zahlen in den nächsten Jahren – immer mit der Unsicherheit, dass dies auch davon abhängig ist, wie es den anderen Kantonen finanziell geht.

Auslegeordnung wird vermisst

Therese Rotzer, CVP-Kantonalpräsidentin und Präsidentin der Fachgruppe, schreibt in ihrem Papier weiter, die steigenden NFA-Beiträge seien unbestrittenermassen «eine Herausforderung» für den Kanton und «mit ein Grund» für das strukturelle Defizit. Man habe darum eine Auslegeordnung zur Verteilung der Mehrkosten beim NFA in andern Kantonen vermisst. Insbesondere interessiert die CVP der Umgang damit in den Geberkantonen Zug und Schwyz. «Wir fordern, dass die Regierung diesbezüglich auch andere Varianten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt und prüft, bevor die Teilrevision definitiv zur Beratung in den Landrat kommt.»

Eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ist aus Sicht der CVP sinnvoll. «Für uns ist aber die Begründung der Regierung, wonach der Finanzausgleich innerhalb des Kantons wegen steigender NFA-Zahlungen an den Bund revidiert werden muss, nicht nachvollziehbar. Auch andere Ausgaben im Kanton steigen immer mehr und laufen aus dem Ruder (zum Beispiel Gesundheits- und Pflegekosten). Es käme aber wohl niemandem in den Sinn, deswegen das Finanzausgleichsgesetz zu ändern.»

Die Vernehmlassung läuft noch bis Ende Monat. Antworten anderer Parteien stehen noch aus.

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