notifications
Nidwalden

Langjährige Oberdorfer Messfirma geht in Konkurs

Florin Infrarot ist am Ende. Dabei wurde die Firma erst kürzlich für ihre Innovation geehrt.
Der Firmensitz von Florin Infrarot an der Aawasserstrasse 10. (Bild: Corinne Glanzmann (Oberdorf, 11. Februar 2020))

Matthias Piazza

Noch im September des vergangenen Jahres bekam die Firma Flo-ir (Florin Infrarot) den Anerkennungspreis der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. Die Jury unter dem Vorsitz ihres damaligen Präsidenten Hans Wicki (Nidwaldner FDP-Ständerat aus Hergiswil) zeichnete die Oberdorfer Firma für die Kapselprüfanlage aus, welche auf der optischen Tomografie aufgebaut ist. Damit lassen sich alle Dimensionen von thermisch umgeformten Kapseln völlig berührungslos und mikrometergenau vermessen.

Nur ein halbes Jahr später musste das im Jahre 1978 gegründete Unternehmen, das auf die berührungslose Messtechnik mit Licht spezialisiert ist, Konkurs anmelden. «Es ist eine komische Situation, so kurz nach dem Anerkennungspreis die Firma auflösen zu müssen», sagt Gründer und Geschäftsinhaber Christian Florin (68). Das Geschäft sei als Einmannbetrieb jahrzehntelang gut gelaufen. «Die Probleme begannen vor etwa zwei Jahren, als ich Mitarbeiter einstellte. Ihnen fehlte das Know-how. Die Maschinen funktionierten nicht richtig, die Kunden waren unzufrieden.»

Vier Mitarbeitern wurde gekündigt

Florin bedauert, dass es in Nidwalden nicht genügend Fachkräfte auf dem Gebiet der optischen Messtechnik gebe. Im Juli des vergangenen Jahres erhielten seine vier Mitarbeiter die Kündigung. Sie verliessen die Firma Ende Oktober. In einem anonymen E-Mail, das unsere Zeitung erhalten hat, ist die Rede von unbezahlten Lieferanten-Rechnungen und ausstehenden Löhnen.

Die Sozialleistungen seien regelkonform abgerechnet worden, hält Christian Florin fest. Die Löhne der ehemaligen Mitarbeiter seien, soweit er informiert sei, durch die Insolvenzversicherung voll gedeckt, sodass kein Schaden für die Mitarbeiter entstanden sei. Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft deckt die Insolvenzentschädigung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers offene Lohnforderungen für maximal vier Monate ab.

Hans Wicki nahm bis Redaktionsschluss keine Stellung zum Fall.

Kommentare (0)