notifications
Nidwalden

Kommission kritisiert zu lange Aufenthaltsdauer in Zentralschweizer Gefängnis

Bis zu zwei Monate verbrachten zwei Personen im Sarner Gefängnis in Ausschaffungshaft. Mängel deckte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter auch im Gefängnis Stans auf, das auch der Kanton Uri nutzt.
Eine Einzelzelle im Sarner Gefängnis. (Bild: Robert Hess (12. Mai 2012))

Matthias Piazza

Personen, welche sich in Ausschaffungshaft befinden, sind zu lange im Gefängnis Sarnen untergebracht. Zu diesem Schluss kommt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), welche das Gefängnis im Herbst 2019 besuchte. So befanden sich 2018 9 Personen in ausländerrechtlicher Haft, 2 davon während 53 beziehungsweise 57 Tagen. Das ist aus Sicht der NKVF zu lange, denn gemäss interner Praxis gilt bei der ausländerrechtlichen Administrativhaft eine maximale Aufenthaltsdauer von 10 Tagen. «Das Gefängnis Sarnen ist für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft ungeeignet», folgert die Kommission in ihrem am 3. April veröffentlichten Bericht. Auch wegen der fehlenden Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten empfiehlt die Kommission, das Gefängnis Sarnen nur noch für kürzere Aufenthalte zu nutzen.

Man werde versuchen, in Zukunft die Aufenthaltsdauer der Ausschaffungshaft in Sarnen zu verkürzen, schreibt der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements in seiner Stellungnahme an die NKVF. Ganz darauf zu verzichten, sei schwierig, zumal es vorkommen könne, dass sich das Haftregime während des Aufenthalts einer inhaftierten Person ändere und eine sofortige Verlegung in eine andere Anstalt nicht immer sofort möglich sei, gibt er zu bedenken. Bei zukünftigen Anpassungen oder Umstrukturierungen im Gefängnis werde man jedoch der Forderung der Kommission nach mehr Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten Rechnung tragen.

Früher modern-zeitgemäss – heute überholt

Dass eine eidgenössische Kommission Mängel im Gefängnis findet, ist für Regierungsrat Christoph Amstad nicht alarmierend. «Der Strafvollzug und die gesellschaftliche Haltung dazu stehen wie die ganze Gesellschaft in einem stetigen Wandel. Damit können Bau und Betrieb von Strafanstalten naturgemäss nicht Schritt halten», schreibt der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes Obwalden auf Anfrage. «Was vor einigen Jahren als modern und im Vollzug als zeitgemäss erachtet wurde, gilt heute als überholt.»

Im Gefängnis Sarnen mit 4 Einzel- und 2 Doppelzellen befanden sich im vergangenen Jahr 35 Personen in Untersuchungshaft, 59 im Strafvollzug, 18 in polizeilichem Gewahrsam und 11 in ausländerrechtlicher Haft. Personen mit längeren Haftstrafen werden in anderen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Gemäss Christoph Amstad stellen sich für den Kanton beim Betrieb eines Gefängnisses immer ökonomische und organisatorische Fragen. Insbesondere im Rahmen der anstehenden baulichen Massnahmen beim Polizeigebäude Sarnen, aber auch mit dem Neubauprojekt Kreuzstrasse in Stans werde man Fragen rund um den Standort wieder prüfen.

Kommission besuchte vor sechs Jahren das Gefängnis Stans

Im Oktober 2014 besuchte die Kommission auch das Untersuchungs- und Strafgefängnis in Stans. Sie stufte die Haftbedingungen generell als korrekt ein. Auch begrüsse sie das bestehende Beschäftigungsangebot, heisst es im, im April 2015, publizierten Bericht. Rund die Hälfte der inhaftierten Personen hat Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten. Zweimal pro Woche kann während 50 Minuten ein Fitnessraum mit einfachen Sportgeräten genutzt werden. Zudem gibt es eine hausinterne Bibliothek. Die Kommission wünscht, dass sich alle Häftlinge ausserhalb der Zelle beschäftigen können. Auch empfiehlt sie, das Personal um zwei Personen aufzustocken. Bei 680 Stellenprozenten kommen gut drei Häftlinge auf einen Mitarbeiter. Das sei im Vergleich zu anderen Gefängnissen eher wenig. Ausserdem empfiehlt die Kommission für Personen, die sich in Ausschaffungshaft befinden, ein lockereres Haftregime mit Aufenthalts- und Freizeiträumen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten.

Auf Grund der kurzen durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von knapp 45 Tagen sei der Aufbau eines eigenen Gewerbes nicht realistisch, schrieb im Juni 2015 die Nidwaldner Regierung in ihrer Antwort dazu. Die Gefängnisverwaltung sorge aber dafür, dass die Abteilung nicht voll belegt werde. So hätten die Insassen mehr Bewegungsraum, indem sie eine freie Zelle benutzen könnten. Zudem würden Insassen, welche länger als 30 Tage in Ausschaffungshaft verblieben, in geeignete Institutionen verlegt.

Sanierungsbedürftiges Gefängnis

Mittlerweile wurde eine zusätzliche Person angestellt, wie Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser auf Anfrage sagte. «Des schlechten baulichen und sicherheitstechnischen Zustands des Gefängnisses sind wir uns jedoch bewusst», so Karin Kayser. Aber es mache keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt in dieses sanierungsbedürftige, gut 30-jährige Gefängnis noch viel zu investieren. Denn bekanntlich will der Regierungsrat auf dem Areal Kreuzstrasse, wo sich auch das Gefängnis befindet, ein modernes Sicherheitskompetenzzentrum errichten. «Abklärungen zeigen, dass sich durch eine Sanierung des heutigen Gefängnisses der verfassungs- und gesetzeskonforme Vollzug von Strafen und Massnahmen im bestehenden Gebäude nur mit einem sehr grossen finanziellen Aufwand umsetzen liesse.» Und auch dann könnten nur schwerlich Verbesserungen von Arbeitsabläufen und Sicherheitsauflagen ausserhalb des Gebäudes erreicht werden.

Im Prozess der Arealentwicklung Kreuzstrasse werde nun geprüft, ob auf dem Areal ein Neubau entstehen soll, welcher die wirtschaftlichen wie gesetzlichen Bedingungen erfüllen kann oder ob die Leistung für den kantonalen Strafvollzug in einem anderen Kanton eingekauft werden soll. «Dies ist schlussendlich ein politischer Entscheid», gibt Karin Kayser zu bedenken. Die NKVF dulde unter diesen Umständen den Gefängnisbetrieb trotz Mängel bis auf Weiteres. Im vergangenen Jahr verbrachten in den 22 Einzel-, Zweier- und Viererzellen 196 Insassen total 7976 Tage im Stanser Straf- und Untersuchungsgefängnis. Je 40 Prozent der Inhaftierten wurden durch die Kantone Nidwalden und Uri eingewiesen. Neun Haftplätze sind vertraglich dem Kanton Uri zugesichert, da dieser über kein eigenes Gefängnis verfügt. Zudem sind acht Plätze ständig dem Kanton Luzern für den Freiheitsvollzug zur Verfügung gestellt.

Kommentare (0)