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Nidwalden

Die Nidwaldner Regierung erlässt eine Notverordnung für den Ausbau der Covid-19-Finanzhilfe

Für die Nidwaldner Wirtschaft soll mehr Geld zur Verfügung stehen. Damit die vom Bund in Aussicht gestellte Finanzhilfe abgeholt werden kann, setzt der Regierungsrat auf Notrecht. Der reguläre politische Prozess würde zu lange dauern.

Die Notverordnung, die der Regierungsrat in seiner Sitzung vom Dienstag erlassen hat, gibt ihm die Möglichkeit, zusätzliche Finanzhilfen des Bundes möglichst ohne Verzögerungen abzurufen. «Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats sollen Bund und Kantone schweizweit insgesamt 10 Milliarden Franken für Covid-19-Härtefallmassnahmen zur Verfügung stellen», sagt Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger auf Anfrage. Seit dem Beschluss des Härtefallrahmenkredits im Landrat Mitte Dezember des vergangenen Jahres seien die Coronamassnahmen verschärft und verlängert worden, hält Filliger fest. Die Schliessung von Restaurants, Fitnessstudios, Kulturbetrieben oder bestimmter Einkaufsgeschäfte hätten drastische Auswirkungen auf einen beträchtlichen Teil der Nidwaldner Wirtschaft.

«Wollen wir bei diesen Entwicklungen mithalten, müssen wir flexibel reagieren können», betont er. Der Regierung hätten grundsätzlich verschiedene Wege offengestanden. Nach eingehender Analyse der Situation habe sich der Regierungsrat für die Notverordnung entschieden.

Bis zu einer Volksabstimmung verstreicht zu viel Zeit

«Die Unternehmen brauchen die Unterstützung jetzt», so Filliger. Darum könne man nicht auf eine Volksabstimmung warten. Diese wäre obligatorisch, wenn ein vom Landrat gesprochener Kredit 5 Millionen Franken übersteigt. Und diese Summe wurde bereits mit dem Beschluss im Dezember erreicht. Laut einer Mitteilung des Regierungsrats könnte eine Abstimmung frühestens im kommenden Juni stattfinden. Verworfen hat die Regierung auch die Idee, eine kantonale Gesetzesgrundlage für die Härtefallmassnahmen zu schaffen. Der Prozess würde zu viel Zeit beanspruchen.

10,43 Millionen Franken stehen aktuell in Nidwalden maximal für Finanzhilfen bei Härtefällen zur Verfügung. Eine Summe, die laut der Mitteilung und basierend auf einer Analyse der Regierung nicht ausreichen wird. Mit der Notverordnung werden es 27,6 Millionen Franken sein. Voraussetzung dafür ist, dass das eidgenössische Parlament in der kommenden Frühlingssession die entsprechenden Bundesmittel bewilligt. Der Bundesrat will dabei festlegen, dass sich die Kantone mit 30 Prozent daran beteiligen müssen. «Dieser Verteilschlüssel könnte durchaus noch zu einem Thema werden in National- und Ständerat», glaubt Filliger.

In der ersten Runde sind 183 Gesuche eingegangen

Zwischen dem 15. Januar und dem 15. Februar war für die Unternehmen eine erste Eingaberunde für Gesuche auf Härtefallentschädigungen offen. 183 Gesuche sind in dieser Zeit eingegangen, wie der Regierungsrat schreibt. «Ab nächster, spätestens übernächster Woche können wir das Geld an die Unternehmen ausbezahlen», sagt Filliger. Mittlerweile ist die Referendumsfrist zum ursprünglichen Rahmenkredit von 5 Millionen Franken ungenutzt verstrichen. In diesen Tagen befindet laut der Mitteilung die Entscheidungskommission, die aus dem Volkswirtschaftsdirektor, dem Finanzdirektor sowie einem Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerbeverbandes besteht, über Annahme der Gesuche, Beitragshöhe sowie Art der Auszahlung. Pro Unternehmen werden, gestützt auf die Härtefallverordnung, höchstens 300'000 Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen und maximal 750'000 Franken an Darlehen gewährt. Nach Mitte Februar eingehende Gesuche würden weiterhin entgegengenommen, geprüft und in chronologischer Reihenfolge beurteilt. «Es werden weiterhin Gesuche eingehen», ist Filliger überzeugt. Nicht zuletzt, weil die Unternehmen zur Berechnung des für Hilfsgelder erforderlichen Umsatzrückgangs von 40 Prozent nicht nur das Kalenderjahr 2020, sondern die vergangenen zwölf Monate heranziehen können.

Mehr Mittel für nicht rückzahlbare Beiträge

Noch einmal über die Bücher gegangen ist der Regierungsrat auch bei den A-fonds-perdu-Beiträgen. «Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass es dringend mehr A-fonds-perdu-Beiträge braucht als bisher vorgesehen», sagt der Landammann. Der Regierungsrat geht daher in der Notfallverordnung weiter als der ursprüngliche Landratsbeschluss: Der gesamte Bundesanteil der Mittel soll in nicht rückzahlbare Beiträge fliessen. Der Kantonsanteil soll für Bürgschaften vergeben werden.

Die jetzt erlassene Notverordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt und dem Landrat so bald als möglich vorgelegt werden soll, gibt dem Regierungsrat auch die Möglichkeit zu reagieren, sollte der Bund später noch einmal die Mittel für die Covid-19-Härtefälle aufstocken. «Niemand weiss, was in ein oder zwei Monaten sein wird», gibt Othmar Filliger zu bedenken. «Doch sollte es nötig sein, hätten wir die Möglichkeit, mit der entsprechenden Beteiligung durch den Kanton abermals Gelder abzuholen.»

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