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Nidwalden

Der Kleine Kirchenrat Nidwalden beerdigt eine Verfassungsreform

Am vergangenen Montag beschloss der Grosse Kirchenrat der Katholischen Landeskirche Nidwalden einstimmig auf die Revision ihrer Verfassung zu verzichten. Damit setzte der Grosse Kirchenrat einer langen Geschichte einen Schlusspunkt.
Gemeinde Quiz in Nidwalden. Kirche Hergiswil. Bild: Corinne Glanzmann (Hergiswil, 08. Januar 2020) (Corinne Glanzmann / Nidwaldner Zeitung)
Die Präsidentin der Nidwaldner Landeskirche, Monika Rebhan Blättler. (Bild: PD)
Die Vizepräsidentin Monika Dudle-Ammann. (Bild: Richard Greuter (Stans, 2018))

Richard Greuter

Richard Greuter

Richard Greuter

Vor zehn Jahren wurden Stimmen laut, die eine Trennung der Exekutive und der Legislative verlangten. Zwei Jahre später genehmigte der Grosse Kirchen Rat (GKR) einen Antrag des Ennetbürger Kirchenrates Thomas Rebsamen, der eine Verfassungsrevision forderte. Die Initianten verlangten eine strikte Gewaltentrennung zwischen den beiden Kirchenräten. Der Kleine Kirchenrat (KKR) analysierte den Antrag und kam zum Schluss, dass eine strikte Gewaltentrennung aus finanziellen, organisatorischen und wahltechnischen Gründen keinen Sinn mache.

Eine Meinungsbildung im GKR ist nicht möglich

Dies kam an der Herbstversammlung des GKR vor einem Jahr nicht gut an. Einige Räte wünschten weiterhin eine Trennung der beiden Gremien. «Mit der heutigen Lösung ist keine unabhängige Meinungsbildung im Grossen Kirchenrat möglich», sagte damals der Ennetbürger Kirchenrat Alois Gasser. Nur wenige Wortmeldungen sprachen sich dagegen aus.

Die Wende brachte ein runder Tisch im vergangenen September wo die Vor- und Nachteile in einer Auslegeordnung diskutiert wurden. Die Frage, die sich nun stellt: Sind die Initianten mit dem definitiven Entscheid einverstanden.

Die neue Führung brachte frischen Wind

Zufrieden mit der jetzigen Situation zeigte sich der damalige Hauptinitiant Thomas Rebsamen. «Es ist richtig so, der Kleine Kirchenrat hat es gut gemacht», lobte Thomas Rebsamen, der inzwischen die Geschäftsprüfungskommission präsidiert. Mit der Treuhandstelle BDO sei die gesamte Organisation durchleuchtet worden. Man kam zum Schluss, dass eine Verfassungsreform ein zu grosser Aufwand sei und in keinem Verhältnis zu den Kosten stand. In der Exekutive unter der Führung von Präsidentin Monika Rebhan Blättler und Vizepräsidentin Monika Dudle-Ammann, habe sich vieles geändert. Die neue Führung sei sehr offen, meinte Rebsamen:

«Was wir damals forderten, wird heute gelebt.»

Noch nicht ganz zufrieden, aber zuversichtlich äusserte sich sein Ennetbürger Kollege Alois Gasser, der damals die Stossrichtung unterstützte: «Ich war vom Landrat gewohnt, dass man debattiert, um ausgewogene Entscheide zu fällen.» Dies habe er im GKR vermisst. Dabei nannte Gasser Auseinandersetzungen mit dem Bistum Chur, wenn es beispielsweise darum ging Zahlungen zu stoppen.

Doch auch er habe erkannt, dass die gleiche Gewaltentrennung wie im Staat nicht notwendig sei. Um eine Mitsprache des GKR zu gewährleisten, wünsche er sich eine ständige Kommission, die sich klar von der Geschäftsprüfungskommission abgrenze. «Die könnte zu wichtigen Themen einen Zusatzbericht aus der Sicht des Grossen Kirchenrates abfassen», betonte Gasser. Hinter der Idee einer ständigen Kommission steht auch Thomas Rebsamen, auch wenn ihm eine Arbeitsgruppe genügen würde.

Der KKR verschliesse sich nicht gegen eine Kommission, sagte Vizepräsidentin Monika Dudle-Ammann in einer Stellungnahme. «Diese muss aber gut in bestehenden Strukturen eingebettet sein», so Dudle. Zudem meinte Präsidentin Monika Rebhan Blättler kürzlich, dass sich die Anzahl der Entscheide mit grosser Tragweite, die der GKR zu fällen habe, in Grenzen halte.

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