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Nidwalden

Betriebe halten sich bislang an Zertifikatspflicht – Regeln für Aussenbereich sind teilweise aber noch unklar

Der Kanton Nidwalden hat bei seinen Kontrollen bisher keine Verstösse gegen die Zertifikatspflicht festgestellt. Um noch mehr Tests zu ermöglichen, plant er ein weiteres Testcenter.
Gesundheitsdirektorin des Kantons Nidwalden, Michèle Blöchliger.  (Bild: PD)

Seit der Bund die erweiterte Zertifikatspflicht erlassen hat, wurden im Kanton Nidwalden durch das Gesundheitsamt rund zwanzig Betriebe und Veranstaltungen kontrolliert. «Wir dürfen feststellen, dass ein Grossteil der Betriebe die Zertifikatspflicht begrüsst und die Schutzkonzepte entsprechend angepasst hat. Eine der Herausforderungen für Betroffene ist es, mit dem Personal den zusätzlichen Aufwand zu meistern, ohne dass es zu Wartezeiten kommt», lässt sich Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger in einer entsprechenden Mitteilung zitieren.

Die Kontrolleure des Kantons würden dabei versuchen, mit den Verantwortlichem im Dialog Verbesserungen bei der Massnahmenumsetzung zu erzielen. Bei diesen Gesprächen tauche auch vereinzelt die Frage auf, was als Aussenbereich eines Betriebes oder einer Veranstaltung gilt. Dies wird laut Mitteilung stellenweise nicht korrekt praktiziert, obschon es in der Covid-19-Verordnung des Bundes klar geregelt sei.

In Extremfällen droht die Schliessung

Denn die Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung der besonderen Lage besagen: Als Aussenbereich gelten Terrassen und weitere Bereiche ausserhalb eines Gebäudes, die genügend offen gestaltet sind, damit ein gleicher Luftaustausch wie im Freien gewährleistet ist. So muss in überdachten Aussenbereichen mindestens die Hälfte der Seiten offen sein. Offene Türen, Fenster oder Zwischenräume gelten dabei nicht als offene Seiten. Sofern die Hälfte der offenen Seiten nicht gewährleistet werden können, darf keine Überdachung vorhanden sein. Einzelne Sonnenschirme gelten nicht als Überdachung, eine umfassende Abdeckung, zum Beispiel ein Pavillon oder ein Sonnensegel, jedoch schon. Wird in einem Restaurationsbetrieb eine Veranstaltung durchgeführt, etwa ein Konzert oder ein Public Viewing, gelten zusätzlich die Vorgaben für Veranstaltungen. Diese können auf der Website des BAG eingesehen werden.

Bei groben Verstössen oder ignorierten Verbesserungsvorschlägen spricht der Kanton Sanktionen aus, wie in der Mitteilung weiter steht. Unter groben Verstössen verstehe man die grundsätzliche Ablehnung der geltenden Massnahmen, wie Blöchliger auf Anfrage sagt. Wer sich also bewusst dagegen wehrt, die Zertifikate der Gäste zu prüfen, muss mit einer Verwarnung und bei erneuter Verweigerung mit einer Busse rechnen. «In Extremfällen ist es auch möglich, dass ein Lokal geschlossen werden muss», so Blöchliger. «Aber wir hoffen wirklich sehr, dass es nicht so weit kommt.» Bisher war es nicht notwendig, eine dieser Massnahmen umzusetzen.

Weiteres Testcenter geplant

Die zu kontrollierenden Lokale werden nach dem Zufallsprinzip ausgesucht. Während der zwei Wochen der Kontrollen lag das Hauptaugenmerk vor allem auf Restaurants, da sich Bars und Tanzlokale schon länger an striktere Massnahmen gewohnt seien. «Die Leute suchen den Dialog und fragen nach, was sie besser machen können», so Blöchliger. Denn: «Das muss sich alles noch ein wenig einspielen.»

Um die Testmöglichkeiten noch weiter auszubauen, sei geplant, nebst dem Testcenter beim Spital und den Testmöglichkeiten in Arztpraxen ein weiteres Zentrum in Betrieb zu nehmen. Die Bevölkerung werde informiert, sobald dessen Inbetriebnahme bevorsteht. (lil/KG)

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