Nidwalden

Regierungsrat will keine kantonale Objektsteuer

Nidwalden will von der Möglichkeit, für überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben, keinen Gebrauch machen.
Das Nidwaldner Regierungsgebäude in Stans.
Foto: Boris Bürgisser (Stans, 21. 2. 2025)

Die vom Stimmvolk angenommene Reform führt auf den 1. Januar 2029 zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Künftig entfällt schweizweit die Besteuerung des Eigenmietwerts auf Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig werden verschiedene wohnbezogene Steuerabzüge eingeschränkt oder aufgehoben.

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