Die vom Stimmvolk angenommene Reform führt auf den 1. Januar 2029 zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Künftig entfällt schweizweit die Besteuerung des Eigenmietwerts auf Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig werden verschiedene wohnbezogene Steuerabzüge eingeschränkt oder aufgehoben.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
