Es war eigentlich schon im Trockenen, das Gesetz über die Organisation und Aufsicht der Nidwaldner Korporationen. Doch nun wird es doch noch einmal überprüft – vom Nidwaldner Obergericht. Grund dafür ist ein seltenes Instrument, das von Hugo Murer, dem ehemaligen Nidwaldner Landschreiber und pensionierten Juristen, eingesetzt wurde: die Verfassungsgerichtsbeschwerde. Denn Murer ist überzeugt, dass das kantonale Gesetz gegen die Bundesverfassung und gegen die Kantonsverfassung verstösst.
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