Nidwalden

Nach neun Jahren muss das Verfassungsgericht erstmals wieder aktiv werden – das steckt dahinter

Das Gesetz über die Nidwaldner Korporationen sei diskriminierend, behauptet alt Landschreiber Hugo Murer. Jetzt hat er eine Beschwerde dagegen eingereicht.
38 Jahre lang arbeitete Hugo Murer beim Kanton Nidwalden, elf davon als Landschreiber.
Foto: Manuel Kaufmann (Stans, 18. 9. 2025)

Es war eigentlich schon im Trockenen, das Gesetz über die Organisation und Aufsicht der Nidwaldner Korporationen. Doch nun wird es doch noch einmal überprüft – vom Nidwaldner Obergericht. Grund dafür ist ein seltenes Instrument, das von Hugo Murer, dem ehemaligen Nidwaldner Landschreiber und pensionierten Juristen, eingesetzt wurde: die Verfassungsgerichtsbeschwerde. Denn Murer ist überzeugt, dass das kantonale Gesetz gegen die Bundesverfassung und gegen die Kantonsverfassung verstösst.

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