Landrat

Das Veranstaltungsverbot an fünf hohen Feiertagen im Kanton Nidwalden bleibt bestehen

Der Landrat hat eine Motion abgelehnt, die eine Streichung des Verbots forderte.

Mit 24 Ja zu 30 Nein bei einer Enthaltung hat der Landrat eine Motion abgelehnt, die das so genannte «Tanzverbot» an fünf hohen Feiertagen – Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag – abschaffen wollte.

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