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Ausländerrecht
Regierungsrat hält an Vorlage zum Schutzstatus S fest – Sozialhilfe wird erst später überprüft
Die Nidwaldner Regierung will die Zuständigkeit für Geflüchtete mit Schutzstatus S wie geplant regeln und gibt die Vorlage unverändert an den Landrat weiter. Die Höhe der Sozialhilfe soll separat von der aktuellen Gesetzesrevision geprüft werden.
Der Regierungsrat hält an der geplanten Regelung zum Schutzstatus S fest. Im Bild die Unterkunft Postillon in Beckenried.
Der Nidwaldner Regierungsrat hält an der geplanten Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts fest. Nach der Vernehmlassung hat er beschlossen, die Vorlage unverändert an den Landrat weiterzuleiten, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt ...