Nidwalden

Bevölkerung sagt Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes und lehnt Gegenvorschlag ab

Die Vorlage des Landrats wurde mit 69,5 Prozent Ja-Stimmen klar angenommen. Der Gegenvorschlag wurde mit 59 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Regierungsrätin und Finanzdirektorin Michèle Blöchlinger freute sich über das Ja zur Steuergesetzrevision.
Foto: Pius Amrein (Stans, 14. 6. 2026)

In Nidwalden kann das Steuergesetz revidiert werden. Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 69,5 Prozent gab das Nidwaldner Stimmvolk am Sonntag bei einer hohen Stimmbeteiligung von 59,3 Prozent seinen Segen zur ausgearbeiteten Vorlage des Landrats. Regierungsrätin und Finanzdirektorin Michèle Blöchliger zeigte sich an der Medienkonferenz erfreut über das Verdikt. «Dadurch erfahren nicht nur alle Bevölkerungsschichten eine spürbare steuerliche Entlastung. Auch die Wettbewerbsfähigkeit Nidwaldens wird insgesamt gestärkt.» Nun setze die Regierung alles daran, das revidierte Gesetz am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft zu setzen. Mit der Revision sollen in Zukunft Familien, der Mittelstand sowie Fach- und Führungskräfte steuerlich entlastet werden. So werden die Abzüge für Kinder- und Fremdbetreuungskosten erhöht, und die Tarife bei den Einkommenssteuern generell gesenkt.

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