Nidwalden

Landrat regelt Vorschriften für Reklamen

Weil die geltenden Regelungen nicht mehr aktuell sind, revidiert Nidwalden das kantonale Reklamegesetz.
Wahlwerbung in Büren im Herbst 2023. Der Personensteller links wäre künftig nicht mehr ohne Bewilligung möglich.
Foto: zvg

Viele Formen von Reklame im öffentlichen Raum haben sich verändert, und insbesondere Werbung für Wahlen und Abstimmungen ist mittlerweile nur noch ungenügend geregelt. Am Mittwoch beugte sich der Landrat in erster Lesung über die neuen Vorschriften.

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