Mehrwertabgabegesetz

Einzonungen: Nidwalden zieht neue Grenze bei 30’000 Franken

Wer durch eine Einzonung mehr als 30’000 Franken Wertzuwachs erzielt, muss künftig eine Mehrwertabgabe zahlen. Die Teilrevision des Mehrwertabgabegesetzes ist in der Vernehmlassung auf positives Echo gestossen.
Blick auf die Gemeinde Buochs.
Foto: Archivbild: Nidwaldner Zeitung

Wenn ein Grundstück durch eine planerische Massnahme wie eine Einzonung an Wert gewinnt, wird eine sogenannte Mehrwertabgabe fällig. Im Kanton Nidwalden war diese bisher erst geschuldet, wenn die neu eingezonte Fläche mehr als 50 Quadratmeter betrug. Aufgrund einer jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts muss eine solche Abgabe jedoch unabhängig von der Fläche erhoben werden – massgebend ist neu allein der finanzielle Mehrwert. Dieser ist ab 30’000 Franken abgabepflichtig.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-