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Landrat Nidwalden
Grundlagen für die Mehrwertabgabe sollen neu festgelegt werden
Künftig soll die Abgabe ab einem Gewinn von 30'000 Franken und unabhängig von der Fläche fällig werden.
Gemäss Bundesrecht muss der Grundeigentümer bei Einzonung eines Grundstückes eine Abgabe von mindestens 20 Prozent des Mehrwertes zahlen. Fällig wird diese Abgabe nicht sofort, sondern bei Veräusserung oder Überbauung des Grundstückes.