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Nidwalden

Nidwalden macht Ausnahme für Kirchen an Weihnachtstagen

50 statt maximal 30 Personen sollen an den Weihnachtsgottesdiensten erlaubt sein. Die Regierung betont, es handle sich um eine Ausnahme. Die Reformierten sprechen von einer guten Nachricht.

«Der Kanton Nidwalden ändert seine Covid-19-Verordnung dahingehend, dass Kirchen an ihren Gottesdiensten vom 24. bis 26. Dezember statt 30 maximal 50 Personen empfangen dürfen», das schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Es handle sich um eine Ausnahmeregelung.

Wie zahlreiche weitere Kantone kennt Nidwalden derzeit eine Obergrenze von 30 Personen an Veranstaltungen jeglicher Art. Diese Beschränkung aufgrund von Covid-19 gilt auch für kirchliche Gottesdienste. «Nach einem Treffen mit Vertretern mehrerer Kirchen hat der Nidwaldner Regierungsrat entschieden, die Höchstzahl von Teilnehmenden an Gottesdiensten während der Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember von 30 auf 50 anzuheben», heisst es in der Mitteilung weiter. Dies ist gemäss der übergeordneten Bundesregelung die derzeit maximal zulässige Besucherzahl.

Der Regierungsrat habe eine entsprechende Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung vorgenommen. «Die epidemiologische Entwicklung im Kanton lässt die Ausnahmeregelung aus heutiger Sicht zu», so die Regierung. Auch habe der Bundesrat am Dienstag angekündigt, dass religiöse Feiern von einem allfälligen Verbot von öffentlichen Veranstaltungen ausgenommen sein sollen; der Entscheid wird für Freitag erwartet. «Die Fallzahlen präsentieren sich in Nidwalden derzeit von Tag zu Tag unterschiedlich», sagt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger auf Anfrage. Einmal seien es 10 bis 15, dann wieder nur 6 bis 7 täglich.

«Wichtig ist, dass die Kirchen das bestehende Schutzkonzept aufgrund der zu erwartenden Besucherzahlen intensivieren, auch für die Phase vor und nach den Gottesdiensten», wird Michèle Blöchliger in der Mitteilung zitiert. Hier gehe es insbesondere um das Betreten und Verlassen der Gotteshäuser, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. «Es sollte darauf geachtet werden, dies noch etwas besser zu strukturieren, damit sich bei den Ein- und Ausgängen keine Menschentrauben bilden», so Blöchliger.

Sollte sich die Coronasituation vor Weihnachten verschlechtern, behält sich der Regierungsrat vor, seinen Entscheid im Bedarfsfall rückgängig zu machen. «Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität», sagt Michèle Blöchliger weiter. «Weihnachten ist für die meisten von uns eine sehr spezielle Zeit, erst recht in diesem vom Coronavirus geprägten Jahr», begründet sie die Ausnahmeregelung. «Daher dürften besonders viele das Bedürfnis haben, sich in dieser herausfordernden Zeit auf ihren Glauben zu stützen, sich den Mitmenschen zumindest gedanklich nahe zu fühlen und positive Gefühle mit nach Hause zu nehmen.»

Warten auf Entscheid des Bundesrats

Melchior Betschart, Dekan der Katholischen Kirche in Nidwalden, gibt sich vorsichtig optimistisch. «Noch müssen wir auf den definitiven Entscheid des Bundesrats warten», sagt er auf Anfrage. Geplant hätten die Pfarreien für beide Fälle. Angesichts der Tatsache, dass über die Festtage verschiedene Gottesdienste stattfänden, könnten bei einer Ausweitung auf 50 Personen doch deutlich mehr Leute vor Ort den Feierlichkeiten beiwohnen.

Von einer guten Nachricht spricht Wolfgang Gaede, Präsident des Kirchenrats der Evangelisch-Reformierten Kirche. «Das bedeutet für uns, dass wir praktisch niemanden abweisen müssten», hält er fest. Gleichwohl werde man sich für die Teilnahme an den Weihnachtsfeiern anmelden müssen.

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