25.02.2026, 17:10 Uhr
updateAktualisiert: 25.02.2026, 17:34 Uhr
Martin Messmer
mail
Für Polizei, Feuerwehr und Ambulanzen gelten bei Geschwindigkeitsübertretungen Ausnahmen – wenn sie eine dringliche Dienstfahrt ausführen, dabei die Warnsignale verwenden und die gebotene Sorgfalt wahren, hat dies keine Konsequenzen. Trotzdem lösen solche Fälle in Nidwalden viel Bürokratie aus.
