Strafbefehle rechtmässig

Corona-Massnahmenkritiker Nicolas Rimoldi verliert auch vor Bundesgericht

Der Präsident der «Mass-Voll»-Bewegung wehrte sich gegen zwei Strafbefehle, die er 2021 und 2022 unter anderem wegen Nötigung und Nichttragens der Hygienemaske erhalten hatte. Jetzt hat auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen.
Nicolas Rimoldi wurde auf dem Weg zum Bezirksgericht Luzern von Gleichgesinnten begleitet.
Foto: Manuela Jans-Koch (Luzern, 11. 11. 2022)

Das höchste Schweizer Gericht bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass Nicolas Rimoldi während der Pandemie in zwei Fällen gegen das Gesetz verstossen hat. Dem schweizweit bekannten Corona-Massnahmenkritiker wurde in einem Fall vorgeworfen, am 28. Dezember 2020 auf dem Perron des Bahnhofs Luzern ausserhalb der Raucherzone einen Zigarillo geraucht zu haben. Dabei sei er mehrfachen Aufforderungen nicht nachgekommen, das Rauchen zu unterlassen oder in den dafür vorgesehenen Bereich zu gehen.

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