Der Planungsbericht der Ortsplanungsrevision wird aktuell im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) in erster Lesung besprochen und angepasst. Dabei wurde an der Sitzung vom Mittwoch die Bestimmung über die Pflicht zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum unter Paragraf 29 neu aufgenommen. Dies als Folge der Annahme der Stadtzuger Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 über die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» .
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