Die Stadt Zug hat ihre Richtlinien zur Nutzung des öffentlichen Grundes komplett überarbeitet. Ziel ist es, Gastronominnen und Veranstaltern mehr Freiheiten für die Nutzung von Aussenbereichen zu bieten. Umgekehrt soll der Lärmschutz für die Anwohnerschaft verbessert werden. Die Richtlinien sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
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