Zug

Neue Regeln für Zuger Anlässe: Was Anwohner, Gastronominnen und Veranstalter wissen sollten

Gastrobetriebe erhalten mehr Freiheiten für die Nutzung des öffentlichen Grundes der Stadt Zug. Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Richtlinie.
Bislang war in Zug Musikbeschallung nur auf Veranstaltungen wie der Zuger Jazznight erlaubt. Mit der geänderten Richtlinie dürfen Gastronominnen ihre Aussenbereiche für bis zu zwei Anlässe pro Jahr beschallen
Foto: Stefan Kaiser (24. 8. 2017)

Die Stadt Zug hat ihre Richtlinien zur Nutzung des öffentlichen Grundes komplett überarbeitet. Ziel ist es, Gastronominnen und Veranstaltern mehr Freiheiten für die Nutzung von Aussenbereichen zu bieten. Umgekehrt soll der Lärmschutz für die Anwohnerschaft verbessert werden. Die Richtlinien sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

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