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Uri

Nachhaltige Stabilität der Pensionskasse Uri steht vor dem Abschluss

Nach dem Landrat hat nun auch die Kassenkommission das Massnahmenpaket zur nachhaltigen Stabilität verabschiedet. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Der Landrat hat in der Session vom 5. September 2018 die Teilrevision der Pensionskassenverordnung einstimmig verabschiedet. Wesentlich ist die neue, etwas flachere Beitragsstruktur sowie die Anpassung des Koordinationsabzugs. Ferner können bei einer Beschäftigung über das 65. Altersjahr Beiträge geleistet werden. Die versicherten Personen können ab dem 1. Januar 2019 zusätzliche Sparbeiträge leisten und dadurch ihr Altersguthaben erhöhen. «Die bereits erhaltenen Rückmeldungen auf diese Neuerung zeigt, dass hier ein Bedürfnis bestand», schreibt die Kassenkommission der PK Uri in einer Mitteilung.

Neue Lebenspartnerrente ab 1. Januar 2019

Die Änderungen zum Pensionskassenreglement wurden am 6. Dezember 2018 von der Kassenkommission definitiv verabschiedet, heisst es weiter. Die Senkung der Umwandlungssätze werden grossmehrheitlich durch flankierende Massnahmen aufgefangen. Während die Bedingungen für die Ausrichtung einer Überbrückungsrente etwas verschärft wurden, werden zukünftig für jüngere Invalide und Hinterlassene die Leistungen verbessert. Auf den 1. Januar 2019 führt die Pensionskasse Uri eine Lebenspartnerrente ein. Damit wird den sich verändernden gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen. Insgesamt ist die Kassenkommission überzeugt, dass mit den Verordnungs- und Reglementsanpassungen wichtige Schritte für eine weiterhin positive Entwicklung der Pensionskasse Uri vollzogen wurden.

Laut der Pensionskasse Uri setzte sich 2018 der positive der Trend der letzten Jahre an den internationalen Finanzmärkten nicht fort. «Handelsstreitigkeiten, Anzeichen für eine Wachstumsverlangsamung sowie weitere politische Unsicherheitsfaktoren setzten unter anderem den Aktien zu», heisst es in der Mitteilung. Aufgrund eines leichten Zinsanstiegs konnten Obligationen von der stärkeren Zurückhaltung der Investoren nicht profitieren.

Deckungsgrad sinkt auf 106 Prozent

Im laufenden Geschäftsjahr hätten laut der Pensionskasse Uri einzig Immobilien einen substanziellen positiven Beitrag zur Wertentwicklung geliefert. Per Saldo resultiert seit Jahresbeginn ein leicht negatives Vermögensergebnis. Da die erforderliche Sollrendite damit nicht erreicht wurde, sinkt der Deckungsgrad per Ende November 2018 auf rund 106 Prozent (Ende 2017: 108,3 Prozent). Auf Basis dieses Zwischenergebnisses hat die Kassenkommission die definitive Verzinsung der Altersguthaben für 2018 auf 1 Prozent festgelegt. Für 2019 wird zudem von einer Verzinsung von mindestens 1 Prozent ausgegangen. (pd/pz)

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