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Luzern

Nach Wirbel um Blochers Millionen: So löst der Kanton Luzern das Problem der Ruhegehälter für Regierungsmitglieder

Christoph Blocher fordert vom Bund 2,8 Mio. Franken Ruhegehalt. Die meisten Kantone haben solche teuren und lebenslangen Renten für abtretende Politiker längst gestrichen. Zum Beispiel Luzern, St. Gallen oder Thurgau.
Sorgt für Schlagzeilen: Christoph Blocher will 2,8 Mio. Franken Bundesratsrente, auf die er bisher verzichtet hatte.  (Peter Klaunzer/Key)
Die Grüne Aargauer Ex-Regierungsrätin Susanne Hochuli (55) kann seit dem Rücktritt 2016 jährlich 130000 Franken beziehen. Der Aargau hat das System geändert. Die abgetretene Franziska Roth erhielt «nur» eine einmalige Entschädigung  von 300000 Franken (Severin Bigler.)
Er erhielte bei einem Rücktritt bis ans Lebensende 7400 Franken Ruhegehalt monatlich. Trotzdem will der skandalumwitterte Genfer Regierungsrat Pierre Maudet (42) partout nicht abtreten.
Als abtretende St. Galler Regierungsrätin wurde Karin Keller-Sutter Ständerätin und verzichtete auf ein Ruhegehalt. Sie hätte 50 Prozent des früheren Lohns erhalten. Als alt Bundesrätin erhält sie dereinst auch eine lebenslange Rente von 50 Prozent des Lohns.
Bild: ANTHONY ANEX (KEYSTONE)
Der 2016 nach nur vier Jahren abgewählte SVP-Regierungsrat Oskar Freysinger erhält bis ans Lebensende 80000 Franken jährlich. Inzwischen hat das Wallis solche Ruhegehälter abgeschafft. 

Lucien Fluri

Lucien Fluri

Lucien Fluri

Lucien Fluri

Lucien Fluri

So weich gebettet möchte manch einer in den Ruhestand gleiten: Eben hat der Solothurner Regierungsrat Roland Fürst angekündigt, 2021 nicht mehr zu den Wahlen anzutreten. Fürst wird dann 60 sein. Um Geld muss er sich auch ohne Job nie mehr Sorgen machen: Nach acht Amtsjahren hat er Anspruch auf eine Übergangsrente: Fast 160000 Franken jährlich erhält er vom Steuerzahler bis zur ordentlichen Pension, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird.

Der fürstliche Batzen wird nur gekürzt, wenn der CVPler mit der Rente und einem allfälligen neuen Job mehr verdient als heute. CVP-Mann Fürst ist kein Einzelfall: In fast jedem Kanton gibt es scheidende Regierungsräte, die auf die 60 zugehen, Überbrückungshilfen. Politiker haben damit ein Privileg, das kein Bürger hat: Das nationale Parlament hat zwar eben erst eine Überbrückungsrente für Arbeitslose über 60 beschlossen. Um diese zu erhalten, muss jemand aber vor dem Gang zum Sozialamt stehen.

Was Blocher tut, wäre in fast keinem Kanton mehr möglich

Allerdings sind fast alle Kantone zurückhaltender als der Bund: Bundesräte und Bundesrichter erhalten nämlich ab dem Rücktritt bis ans Lebensende die Hälfte des Lohnes, ein sogenanntes Ruhegehalt. Bekanntlich sorgt alt Bundesrat Christoph Blocher (SVP) gerade für Schlagzeilen: Mit 80 fordert der Milliardär die 2,8 Mio. Franken Rente rückwirkend, die er bisher nicht bezogen hatte. Solche lebenslangen Renten waren bis vor kurzem auch in vielen Kantonen Usus. Doch in den letzten Jahren wurden sie gekappt.

Das Privileg fiel etwa im Aargau, in Baselland, St. Gallen, Solothurn, Freiburg oder im Wallis; schon 2003 in Luzern. In Basel-Stadt wurde 2016 die Rentenkürzung für die Regierungsräte gar an der Urne beschlossen – mit überwältigenden 62 Prozent. Regierungsräte zahlen in den genannten Kantonen heute in die Pensionskasse ein wie Otto-Normalbürger auch und erhalten eine entsprechende Rente ab 65.

Die Westschweiz ist (noch) grosszügiger

Nur die Waadt, Genf, Graubünden oder Neuenburg kennen noch lebenslange Ruhegehälter, die im Bündnerland eher bescheidener ausfallen: Es sind 3,5 Prozent des einstigen Lohnes für jedes geleistete Amtsjahr. Grosszügiger ist die Waadt, die altgedienten Staatsräten die Hälfte des Lohnes, also etwa 125000 Franken jährlich, bezahlt. Im Kanton Schwyz ist man derzeit daran, die lebenslangen Renten abzuschaffen, dafür soll der Lohn der Regierungsräte um rund 50000 auf 250000 Franken steigen.

Überlebt haben in den Kantonen zwei Privilegien: Einerseits erhalten Regierungsräte, die auf die 60 zugehen, Übergangsrenten bis zur Pension; oft ist egal, ob sie abgewählt wurden oder freiwillig gingen. Wie üblich in der Schweiz hat jeder Kanton eigene Regeln: Die Renten unterscheiden sich in der Höhe und sind mal mehr, mal weniger abhängig von Alter und Amtsjahren. Die Unterschiede sind deshalb gross: Im feudalen Bern kann man schon mit 40 Anspruch auf eine Rente bis zur Pensionierung haben. Im wirtschaftsliberalen Zug dagegen gibt es für freiwillig abtretende Magistrate, unabhängig vom Alter, keinen Zusatzbatzen. Im Thurgau wiederum können abtretende Magistrate schon ab 50 die Hälfte des früheren Lohnes erhalten.

Bei Abwahl zahlen fast alle Kantone den Lohn eine Zeit lang weiter

Andererseits erhalten Magistratspersonen in praktisch allen Kantonen eine Entschädigung, wenn sie abgewählt werden. So soll ihnen soll die Möglichkeit zur Neuorientierung gegeben werden, kommt eine Abwahl doch meist überraschend. Die Lohnfortzahlung reicht dabei von wenigen Monaten bis zu jahrelangen Entschädigungen. Sichern Ruhegehälter für unabhängige Entscheide? Warum gibt es diese Privilegien? Drei Argumente werden in den kantonalen Diskussionen immer wieder genannt: Offenbar ist es nicht so einfach, nach acht oder zwölf Jahren im öffentlichen Dienst einen passenden Job zu finden.

Ein Ruhegehalt kann zudem verhindern, dass eigentlich amtsmüde Magistraten zu lange im Amt bleiben, weil sie ein Einkommen benötigen. Andererseits sollen Ruhegehälter sollen für die Unabhängigkeit der Politiker sorgen: Sie sollen verhindern, dass Regierungsräte noch im Amt auf spätere Pöstchen schielen oder nach einem Abgang rasch in die Privatwirtschaft wechseln und dabei in Interessenkonflikte geraten. Denn auch dies ist nicht gelitten. Ebenso häufig wie Ruhegehälter in der Kritik stehen, trifft Volkes Zorn ehemalige Amtsträger, die in der Privatwirtschaft Geld machen. Dann ist nicht mehr die Rede von goldenen Fallschirmen, sondern vom Versilbernlassen der Karriere.

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