«Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs, begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.» So steht es im Alpenschutzartikel der Bundesverfassung, den das Schweizer Stimmvolk am 20. Februar 1994 mit der Annahme zur Alpeninitiative beschlossen hat.
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