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Luzern

Nach einer Schlägerei droht der Landesverweis

Zuerst kam es in der Stadt Luzern zu einer Schlägerei, dann zur massiven Gegenwehr bei der Festnahme. Der Beschuldigte spricht von Notwehr und hat Erinnerungslücken.
Das Luzerner Kantonsgericht am Hirschengraben 16 in Luzern. (Bild: sam)

Sandra Monika Ziegler

Der heute 28-jährige Kosovare sieht sich wie bereits vor Kriminalgericht als Opfer und will vom Kantonsgericht einen Freispruch. Was war geschehen? Zusammen mit zwei Kumpanen hielt er sich 2017 vor einem Club beim Luzerner Inseli auf. Es kam zu einer Schlägerei. Ein Opfer trägt heute noch Schäden davon. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Kosovaren wegen schwerer Körperverletzung.

Als zweites Delikt wird ihm Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen: Bei der späteren Verhaftung vor dem «Roadhouse» beim Luzerner Bahnhof musste die Polizei vor Ort Verstärkung anfordern. Erst zu fünft konnte der «renitente» Mann in Gewahrsam genommen werden, wie dem Urteil des Kriminalgerichts zu entnehmen ist. Am Montag wurde der Fall am Kantonsgericht erneut verhandelt.

Kriminalgericht verhängte zehn Jahre Landesverweis

Die Staatsanwältin bleibt beim Antrag von 23 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 2 Jahren und dem Landesverweis von 12 Jahren. Das Luzerner Kriminalgericht urteilte mit einem Landesverweis von 10 Jahren. Für den Verteidiger ist der Landesverweis vom Tisch, da die Beweislage gegen seinen Mandanten äusserst dünn sei. Falls er trotzdem verurteilt werden sollte, dann, so der Verteidiger, höchstens wegen einfacher Körperverletzung. Und dieser Straftatbestand gehört nicht zu jenen, die einen Landesverweis zur Folge haben.

Als Beweismittel werden Videoaufnahmen gezeigt. Der Beschuldigte kann sich darauf jedoch nicht erkennen. Geladen sind auch die Polizisten, die bei der Verhaftung und dem Transport dabei waren. Ihre Aussagen ergeben ein Bild eines Mannes, der sich gegen die Verhaftung heftig gewehrt hatte. Einer der Polizisten sagt: «Er hat sich gewehrt wie ein Tier.» Für den Beschuldigten war es Notwehr. Als die Staatsanwältin fragt, warum wohl Verstärkung angefordert worden sei und es fünf Polizisten gebraucht habe, um ihn zu verhaften, weiss der Beschuldigte keine schlüssige Antwort. Sie lässt auch nicht gelten, dass der Beschuldigte sich als sturzbetrunken zum Tatzeitpunkt beschreibt: «Mit 0,7 bis 0,8 Promille ist das kaum der Fall.» Das Urteil wird den Parteien mündlich eröffnet, der Termin ist noch offen.

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