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Mühlenplatz: Strafverfahren eingestellt

Beim Streit um verletzte Brandschutzvorschriften am Mühlenplatz muss der Besitzer der Liegenschaft Mühlenplatz 3/4 eine Niederlage einstecken.
Das historische Haus Mühlenplatz 3/4.
Bild: Jakob Ineichen 

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung gegen mehrere Personen, die am Umbau des Hauses am Mühlenplatz 3/4 beteiligt waren, eingestellt. Darunter ist der Anwalt Jost Schumacher.
Als Präsident der Schweizerischen Umweltstiftung war er bei den Sanierungsarbeiten 2007 der Bauherr. Damals gehörte das Haus der Stiftung. Inzwischen hat es einen neuen Eigentümer, den Zürcher Anwalt Konrad Fischer. Dieser musste nach dem Kauf 2012 feststellen, dass beim Umbau Brandschutzvorschriften verletzt worden sind.

Gutachten zeigten, dass Menschen im Gebäude bei einem Brand grosser Gefahr ausgesetzt gewesen wären. Daher reichte Fischer Strafanzeige gegen Jost Schumacher und mehrere Baufirmen ein.
Doch die Staatsanwaltschaft stellt die Untersuchung wie erwähnt ein. Begründung: Aus den vorliegenden Fakten lasse sich keine unmittelbare Lebensgefahr für die Nutzer des Gebäudes ableiten. Der Sachverhalt reicht demnach nicht für den Tatbestand «Gefährdung des Lebens» aus. Auch die Untersuchungen wegen Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz können nicht weiter verfolgt werden, weil die Vorwürfe verjährt sind.

Konrad Fischer wird gegen den Entscheid vermutlich Beschwerde einlegen, wie er mitteilt. Daneben läuft noch eine Zivilforderung über 850000 Franken, weil Fischer die fehlenden Brandschutzmassnahmen auf eigene Rechnung umsetzen musste.

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