Zentralschweiz

Wer haftet bei Mountainbike-Unfällen? Neue Versicherung soll Bedenken der Landeigentümer aus der Welt schaffen

Für ein ausgebautes Mountainbike-Wegnetz sind die Kantone auf die Mithilfe der Landeigentümer angewiesen. Eine Haftpflichtversicherung könnte die Verhandlungen vereinfachen.
Hafte ich, wenn Mountainbiker auf meinem Grundstück verunfallen?
Foto: zvg

Das Mountainbike-Wegnetz steht in der Zentralschweiz vor dem Ausbau. Bei Landbesitzern sorgt dies teilweise für Unbehagen, weil sie befürchten, bei Unfällen auf ihrem Grundstück zu haften. Dafür liegt jetzt eine Lösung vor: Die Bikegenossenschaft Zentralschweiz hat als Versicherungsnehmerin eine Haftpflichtversicherung bei Unfällen von Mountainbike-Fahrerinnen und -Fahrern abgeschlossen. Diese bietet Grundeigentümern, Bewirtschaftern und Trägerschaften von Mountainbike-Wegen im Falle von Schadenersatzforderungen von Mountainbikern umfassenden Schutz und deckt Schäden auf autorisierten Trails und Routen ab. Die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (ZBPUK) hat die neue Versicherungslösung an ihrer Sitzung vom 26. Juni «erfreut zur Kenntnis genommen», wie sie mitteilt. Der Nidwaldner Vertreter, Regierungsrat Joe Christen, erklärt die Versicherung genauer.

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