Schon lange nutzen Kriminelle allerlei Software, um an Beute zu kommen. Für die Polizisten und den Staat, den sie vertreten, gelten aber strenge Richtlinien. Das bekam im November 2024 auch der Kanton Luzern zu spüren. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Luzerner Polizei Kontrollschilder von Fahrzeugen, deren Insassen sowie die Fahrzeuge selbst nicht automatisiert optisch erfassen darf. Damit hätten gestohlene Fahrzeuge oder polizeilich gesuchte Personen ausfindig gemacht werden können. Hauptkritik war, dass für solche Massnahmen der Bund zuständig ist, dort aber die Grundlagen fehlen.
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