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Stadt Luzern

Mit Hammer zugeschlagen: Gambier attackiert Mitbewohner

Ein Gambier hat beinahe einen Mitbewohner getötet. Die Anklage beantragt am Kriminalgericht sechs Jahre Haft.

In der Küche der gemeinsamen Wohnung hat ein Mann aus Gambia seinen Mitbewohner beinahe mit einem Hammer getötet. Der 26-jährige Gambier musste sich am Dienstagmorgen vor dem Luzerner Kriminalgericht unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verantworten.

Die Tat ereignete sich am 23.Juli 2017 in Luzern. Laut Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft hörte der Beschuldigte in seinem Zimmer nach Mitternacht Musik. Der Mitbewohner forderte ihn auf, leise zu sein, da seine Frau und die kleine Tochter schlafen würden. Der Beschuldigte hob darauf sein Shirt und machte den Blick auf einen Schlosserhammer frei, den er im Hosenbund trug. Mit den Worten «I’ll kill you» schlug er dem Mitbewohner den Hammer auf den Kopf, worauf der Getroffene schwer verletzt zu Boden ging. Dann verliess der Beschuldigte die Wohnung.

Wenig später wurde er verhaftet. Den Hammer trug er bei sich. Das Opfer wurde noch in der Nacht notoperiert. «Es hat nur durch Zufall überlebt», so die Staatsanwältin. Seit der Tat habe sich bei ihm eine posttraumatische Epilepsie entwickelt.

Beschuldigter erinnert sich nicht, wie er es getan hat

Der Beschuldigte will sich nicht erinnern, wie er zugeschlagen hatte. Dass er dies tat, bestritt er aber nicht. Er wisse nur nicht, wie es dazu gekommen sei, weil er unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden habe. Auf die Frage, warum er einen Hammer zur Hand gehabt habe, entgegnete er: «Den Hammer bewahrte ich als Werkzeug in einer Schublade auf.»

Allerdings gaben verschiedene Leute an, dass der Afrikaner mit der auffälligen Frisur, er trägt in der Mitte des rasierten Schädels einen Zopf, den Hammer öfters im Hosenbund trug. Mit dem 624 Gramm schweren Gerät soll er seinen Mitbewohner mehrmals bedroht haben. Auch anderweitig soll er ihn eingesetzt haben. So wird er beschuldigt, einen Nachbarn im Treppenhaus gewürgt, ausgeraubt und ihm mit einem Hammer gegen die Knie geschlagen zu haben. Diesen Vorfall bestritt der Beschuldigte jedoch.

Die Staatsanwältin hob hervor, dass er es mit der Wahrheit nicht so genau nehme. «Wenn er sich nicht an die Tat erinnern will, aber es ihm leidtut, dass er das Opfer verletzt hat, dann ist das äusserst unglaubwürdig.» Und zum Vorfall im Treppenhaus ergänzt sie: «Er prahlte damit, einem Mann mit dem Hammer gegen die Knie geschlagen zu haben.» Sie beantragte für seine Taten in der Wohnung, für Raub, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 12 Jahre Landesverweis.

Der Verteidiger beantragte für versuchte eventualvorsätzlich Tötung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafe von vier Jahren. Für Raub, Körperverletzung und das Waffendelikt wollte er Freispruch. «Der Mann im Treppenhaus konnte den Täter nicht beschreiben. Mein Mandant hatte eine auffällige Frisur. Wäre er es gewesen, hätte man ihn erkannt. Die Beweislage ist zu dünn.» Er appellierte an das Gericht, vom Landesverweis abzusehen. Der Beschuldigte hat einen dreijährigen Sohn in der Schweiz. Die Härtefallklausel sei hier zu prüfen. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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