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Zug

Mit falschem Logo Geld erbettelt

Zwei rumänische Staatsbürgerinnen und ihr ebenfalls rumänischer Chauffeur haben in einer Zuger Berggemeinde einige hundert Franken erbettelt.

Die zwei beschuldigten Frauen im Alter von 22 und 19 Jahren sowie ihr als Mittäter beschuldigter 25-jähriger Chauffeur haben sich etwas über 600 Franken erbettelt. Sie gaben vor, für Behinderte Geld zu sammeln, und verwendeten dazu das geschützte Logo einer internationalen Behindertenorganisation. Die Staatsanwaltschaft verurteilt die drei Personen nun nicht wegen Bettelns – der Kanton Zug kennt ein Bettelverbot –, sondern wegen Widerhandlung gegen das Markengesetz.

Die drei hätten laut Strafbefehl in «subjektiver Hinsicht vorsätzlich gehandelt», alle drei wollten sich die finanziellen Mittel für die Weiterreise nach Deutschland beschaffen. Alle drei gaben an, an derselben Adresse in Deutschland zu leben.

Die Staatsanwaltschaft sprach schliesslich beide Frauen sowie den Mittäter schuldig der Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz. Alle drei wurden mit Geldstrafen von 40 Tagessätzen zu 30 Franken sowie einer Verbindungsbusse von 238, der Mittäter zu einer solchen von 239 Franken verurteilt. Kommen die Verurteilten zu Vermögen, müssen sie die Verfahrenskosten von jeweils 400 Franken bezahlen.

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