Stadtratsbeschluss

Mindestlohn in der Stadt Luzern: Jetzt ist klar, welche Ausnahmen es geben soll

Der Mindestlohn soll in Luzern ab 1. Januar 2026 gelten. Das Reglement und die Verordnung können noch angefochten werden.
Eine Kellnerin zeigt ihr Service-Portemonnaie. Das Gastgewerbe zählt zur Tieflohnbranche.
Foto: Christian Beutler/Keystone

Der Luzerner Stadtrat hat das Inkrafttreten des Reglements und die Verordnung über den Mindestlohn in der Stadt Luzern beschlossen. Damit setzt er die Forderung der Juso-Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» um, welcher der Grosse Stadtrat im Mai 2024 zugestimmt hat. Hier sind gemäss einer Medienmitteilung vom Dienstag die wichtigsten Fragen und Antworten:

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