Vernehmlassung

Mehrheit der Luzerner Parteien begrüsst lockerere Regeln für Plakate und Reklamen

Das Anbringen von politischen Plakaten und Fahnen soll künftig jederzeit möglich sein, und Firmen sollen für Eigenreklamen neu keine Bewilligung mehr brauchen. Dafür erhält die Luzerner Regierung viel Lob, erntet aber auch Kritik.
Diese Plakate für und gegen das Klimagesetz sowie gegen das Covid-19-Gesetz in der Gemeinde Horw durften erst sechs Wochen vor der Abstimmung am 18. Juni 2023 bewilligungsfrei aufgestellt werden.
Foto: Urs Flüeler/Keystone

Plakate mit politischen Botschaften dürfen im Kanton Luzern aktuell erst sechs Wochen vor einer Wahl oder Abstimmung aufgestellt werden – und spätestens fünf Tage nach dem Termin müssen sie wieder entfernt werden. Diese Fristen sollen künftig nicht mehr gelten, schlägt die Regierung in ihrer überarbeiteten Reklameverordnung vor – aber nur, wenn die Plakate und Fahnen nicht grösser sind als 0,5 Quadratmeter. Auslöser war ein vom Kantonsrat im September 2023 überwiesenes Postulat der ehemaligen SVP-Kantonsrätin und heutigen Nationalrätin Vroni Thalmann aus Flühli.

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