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Luzern

Mehr Zeit für Systemwechsel bei Berechnung von Volksschulbeiträgen

Die Luzerner Regierung schlägt vor, dass die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons Luzern an die kommunalen Volksschulen neu berechnet werden sollen. Für den Verband Luzerner Gemeinden und die Mehrheit der Gemeinden kommt der Systemwechsel zu früh. Und: Sie wollen bei der Festlegung der Berechnungsgrundlagen mitwirken.



(Boris Bürgisser )

(sda) Dies meldeten Verband und Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung zurück, wie die Luzerner Staatskanzlei am Montag mitteilte. Der Regierungsrat schlage deshalb vor, den Systemwechsel zwei Jahre später vorzunehmen. Also im Januar 2024. Zudem soll die Volksschuldelegation - bestehend aus Vertretungen der Gemeinden - in die weitere Vorbereitung der Umsetzung einbezogen werden.

Heute basieren die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen auf den durchschnittlichen Betriebskosten der Gemeinden, den sogenannten Normkosten. Da der Berechnungsaufwand dafür gross sei und das Modell die Budgetgenauigkeit beim Kanton und bei den Gemeinden erschwere, schlägt der Regierungsrat einen Systemwechsel zum Standardkostenmodell vor. Dazu muss das Volksschulbildungsgesetz angepasst werden. Die vorgeschlagene Standardkostenrechnung basiert auf den durchschnittlichen Kosten einer Klasse. Diese werden für jede Schulstufe separat errechnet.

Neues Sekundarschul-Modell

Im Rahmen der vorgesehenen Gesetzesänderung soll auch die Sekundarschule vereinfacht werden. Und zwar, indem sie auf das getrennte Strukturmodell verzichtet. Je nach Anzahl Lernender können die Gemeinden dann noch zwischen dem kooperativen und dem integrierten Modell wählen. Diese Anpassung soll am 1. August 2022 in Kraft treten, die Schulen haben für die Umsetzung zwei Jahre Zeit.

Mit dem dritten Schwerpunkt der Gesetzesanpassung sollen alle Gemeinden verpflichtet werden, Kindern im Vorschulalter mit Behinderung einen Zugang zu einer ortsnahen Kindertagesstätte zu gewähren. Die Finanzierung sei analog derjenigen in der Sonderschulung, heisst es. Und schliesslich sollen in allen Luzerner Gemeinden die Schulsozialarbeit und die frühe Sprachförderung obligatorisch werden.

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