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Zuständigkeitswechsel
Zehn Jahre nach Flüchtlingskrise: Mehr Sozialhilfebezüger für Luzerner Gemeinden
Für die Sozialhilfe von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sind nach zehn Jahren die Gemeinden zuständig. Die Krise von 2015 macht sich jetzt in den Rechnungen einiger Luzerner Kommunen bemerkbar.
Vor zehn Jahren mussten die Luzerner Gemeinden wie hier in Buchrain temporäre Asylunterkünfte zur Verfügung stellen.
Während beim Bund und in den Kantonen über den Status von aus der Ukraine Geflüchteten diskutiert wird, haben viele Gemeinden mit Folgen einer Flüchtlingsbewegung zu kämpfen, die zehn Jahre zurückliegt ...