Zuständigkeitswechsel

Zehn Jahre nach Flüchtlingskrise: Mehr Sozialhilfebezüger für Luzerner Gemeinden

Für die Sozialhilfe von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sind nach zehn Jahren die Gemeinden zuständig. Die Krise von 2015 macht sich jetzt in den Rechnungen einiger Luzerner Kommunen bemerkbar.
Vor zehn Jahren mussten die Luzerner Gemeinden wie hier in Buchrain temporäre Asylunterkünfte zur Verfügung stellen.
Foto: Roger Grütter (4. 5. 2016)

Während beim Bund und in den Kantonen über den Status von aus der Ukraine Geflüchteten diskutiert wird, haben viele Gemeinden mit Folgen einer Flüchtlingsbewegung zu kämpfen, die zehn Jahre zurückliegt. Rund zwei Millionen Menschen flüchteten 2015 und 2016 aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak nach Europa. Tausende von ihnen erhielten in der Schweiz Asyl. Der Bund hat 2015 allein dem Kanton Luzern 1937 Personen zugewiesen. Für die wirtschaftliche Sozialhilfe von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sind zuerst der Bund und die Kantone zuständig, nach zehn Jahren die Gemeinden.

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