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Gesundheitswesen

Mehr Kompetenzen für Zuger Apotheken? Der Regierungsrat findet einen Ausbau nicht sinnvoll

Die SVP wollte mehr Handlungsspielraum für Zuger Apotheken im Versandhandel und im Bereich der Impfungen. Vieles sei aber bereits erfüllt, laut Regierung. 
Die Zuger Apotheken haben bereits die Möglichkeit, zu impfen. 
Bild: Bild: Matthias Jurt (Zug, 31. 3. 2021)  

Zuger Apotheken sollen mehr Leistungen erbringen dürfen. Das forderte die SVP-Fraktion in einem Postulat, auf das die Regierung nun antwortet. Konkret forderte die Fraktion die Erweiterung der Impfmöglichkeiten in Apotheken, Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Arzt, Spitex und Apotheke und mehr Erweiterung des Versandhandels von öffentlichen Apotheken und Drogerien im Kanton Zug. Die Regierung ist dagegen, dieses Postulat als erheblich zu erklären.

Nicht, weil sie grundsätzlich gegen die Forderungen ist, sondern weil in dieser Hinsicht bereits verschiedene Massnahmen getroffen wurden. Zum Beispiel: Apothekerinnen und Apotheker sind bereits befugt, ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab sechzehn Jahren zu impfen. Vorausgesetzt, der Apotheker hat eine Bewilligung, seinen Beruf auszuüben und verfügt über eine anerkannte Impfausbildung. Die Regierung behält dabei den Überblick: Die Gesundheitsdirektion erteilt den Apothekerinnen und Apothekern die Bewilligung zur Impfung und legt fest, welche durchgeführt werden dürfen. 2023 wurde die Liste der Apotheken, die impfen dürfen, erweitert, womit man die Forderung der Postulantin bereits erfülle.

Leistungserbringung ist individuell

Die Postulantin forderte ausserdem, dass der Informationsaustausch und die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern wie Arzneimittelspezialisten, Spitex und Verordnern verbessert werden müsse. Als Reaktion darauf wurde von der Kantonsapothekerin bei allen fünfzehn Apotheken eine Umfrage durchgeführt. In den Antworten gaben diese an, dass es diverse Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit der Spitex gäbe und beschrieben die Kommunikation im Detail. Apothekerinnen und Apotheker vertraten die Ansicht, dass eine gleichwertige Zusammenarbeit aller drei Leistungserbringer im Sinne des Patientenwohls notwendig sei.

Die Regierung schliesst aus den Resultaten: Da sich die Abläufe je nach Patientin oder Patient unterscheiden, erscheint es «nicht sinnvoll, die vorgebrachten Einzelfallprobleme auf dem Weg der Rechtsetzung zu lösen.»

Versandhandel kann nicht grundsätzlich erlaubt werden

Dass Versandhandel für Zuger Apotheken erlaubt wird, beurteilt der Regierungsrat als kritisch. Rein rechtlich kann ein Kanton den Versandhandel nicht grundsätzlich erlauben, wie das die Postulantin fordert, da das Bundesrecht ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln vorsieht. Das aus dem Grund, dass für die Patientensicherheit gesorgt werden soll.

Eine kantonale Bewilligung zum Versandhandel für Apotheken könne jedoch beantragt werden. Die Hürden dafür seien bereits aktuell nicht hoch. Der Regierungsrat schreibt: «Es scheint im Kanton Zug aber bisher kein Bedürfnis zu bestehen, Versandhandel zu betreiben.» Die Verknüpfung der kantonalen und nationalen Bewilligungen würde nur diejenigen Apotheken benachteiligen, welche die Voraussetzung von notwendigen Räumlichkeiten und Qualitätsanforderungen nicht erfüllen können und wollen.

Aus den genannten Gründen will die Regierung das Postulat nicht erheblich erklären. Der Kantonsrat wird an einer der kommenden Sitzungen darüber beraten.

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