Am 9. Februar 2022 haben Landrat Alois Brand, Spiringen, und drei Mitunterzeichnende die Motion zur Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen eingereicht. Darin forderten sie die Regierung auf, die rechtlichen Grundlagen für den Kanton und die Gemeinden so anzupassen, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des Schätzungswerts entschädigt wird.
Die Motionäre führten aus, das eidgenössische Parlament habe das Bundesgesetz über die Enteignung revidiert und dabei unter anderem eine Erhöhung des Entschädigungssatzes für landwirtschaftliches Kulturland beschlossen, das sich im Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts befindet. Eine Anpassung der Entschädigungsansätze auf kantonaler und kommunaler Ebene sei nun ebenfalls angezeigt.
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Revision, wie sie durch die Motion vorgegeben ist. Er kann sie nachvollziehen, zumal für landwirtschaftliche Grundstücke – anders als bei Bauland - kein Verkehrswert im Sinne eines Marktpreises herangezogen werden kann. Gemeinden, Korporationen und Parteien haben bis 7. Juni Zeit, sich zu äussern.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.
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