Zwangsmassnahmengericht

Mehr ein personelles als ein rechtliches Problem

Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) könnte vom Zuger Strafgericht abgespalten werden. Der Kantonsrat erklärte eine Motion, die dies verlangte, erheblich.
Das Zuger Zwangsmassnahmengericht soll vom Strafgericht getrennt werden. Das Obergericht wird nun eine Gesetzgrundlage dafür erarbeiten.
Foto: Bild: Stefan Kaiser (Zug 16. April 2021)
Heute wird das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) im Kanton Zug jeweils aus einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter des Strafgerichts gebildet. Ob das auch in Zukunft so bleiben wird, ist nicht klar.

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