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Nidwalden

Mazedonier für Einbrüche in Nidwalden in allen Punkten verurteilt

Genugtuung für Garagist Walter Odermatt. Der Mazedonier (46), der hinter mehreren Einbrüchen in sein Geschäft und seine Wohnung stecken soll, ist vor Kantonsgericht schuldig gesprochen worden.
Garagist Walter Odermatt ist froh, dass der Mann, der bei ihm einbrach, verurteilt ist. (Bild: Kurt Liembd (Wolfenschiessen, 29. Januar 2019))

Kurt Liembd

Was Walter Odermatt kürzlich am Kantonsgericht Nidwalden erlebte, hat ihn emotional aufgewühlt. Der Garagist aus Wolfenschiessen sass im gleichen Raum wie der angebliche Drahtzieher aus Mazedonien, der drei Einbrüche in seine Wohnung und in sein Geschäft organisiert haben soll. Dabei erbeuteten die mutmasslichen Täter 200'000 Franken, von denen bis heute jede Spur fehlt. Vor Gericht stritt der Angeklagte, der im Kanton Schwyz wohnt, alles ab und wollte mit den Einbrüchen nichts zu tun haben, obwohl die Beweislage erdrückend war.

Staatsanwalt Alexandre Vonwil legte in einem zweistündigen Plädoyer seine Beweiskette dar und bezeichnete den Mazedonier als «Dirigenten» der Einbrüche. Er habe Landsleute von ihm mit den Einbrüchen beauftragt (separate Verfahren) und ihnen telefonisch Anweisungen gegeben, während er selber draussen in einiger Entfernung «Schmiere» gestanden sei. Ferner ist der Beschuldigte noch wegen einer Reihe anderer Delikte angeklagt. Unter anderem soll er den Kilometerstand bei Autos zurückgedreht und eigenen Landleuten geholfen haben, in seiner Garage einen Tresor zu öffnen, der aus einem Einbruch bei einer Transportfirma stammt. Sein Pflichtverteidiger betonte in seinem Plädoyer, der Mann sei unschuldig und beantragte Freispruch.

Das dreiköpfige Kantonsgericht kam letztlich zu einem Urteil, das sogar noch leicht härter ausfällt als der Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann wurde schuldig gesprochen wegen Diebstahl, Einbruch, Betrug, Urkundenfälschung und Hehlerei und erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von vier Jahren. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Probezeit verlangt. Der Mann muss also nicht ins Gefängnis, ausser wenn er sich in den nächsten vier Jahren etwas zuschulden kommen lässt.

Auch der Staat muss in die Kasse greifen

Hingegen hat ihm das Gericht alle Verfahrenskosten von rund 37 000 Franken aufgebrummt. Das Honorar des Pflichtverteidigers von über 10 000 Franken wird aus der Staatskasse beglichen. Zudem muss der Verurteilte Walter Odermatt 410.50 Franken als Entschädigung für dessen Umtriebe überweisen. Die Summe mutet etwas merkwürdig an, wenn man bedenkt, dass Walter Odermatt seine Zivilklage von 200 000 Franken zurückgezogen und dieses Geld abgeschrieben hat. «Da ist sowieso nichts mehr zu holen», begründet der Garagist gegenüber unserer Zeitung. Nichts steht im Urteil über eine Ausschaffung. Die Taten ereigneten sich alle, bevor die Ausschaffungsinitiative in Kraft trat.

Staatsanwalt Alexandre Vonwil ist mit dem Urteil «sehr zufrieden» und sagt, es sei erfreulich, dass das Gericht sämtliche seiner Anträge gutgeheissen habe. Kläger Walter Odermatt zeigt sich ebenfalls sehr zufrieden, auch wenn er sich eine unbedingte Freiheitsstrafe hätte vorstellen können. «Ich bin aber sehr erleichtert, dass das Gericht die Lügen dieses Mannes durchschaut und ihn verurteilt hat.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

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