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Krankheit

Nach Vogelgrippe-Fall in Zürich: Bund ordnet landesweite Massnahmen an

Im Kanton Zürich wurden Ende letzter Woche zwei Fälle von Vogelgrippe mit der hochansteckenden Variante H5N1 festgestellt. Bund und Kantone haben die nötigen Massnahmen beschlossen, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe möglichst zu verhindern.  

Die ersten beiden entdeckten Fälle der Vogelgrippe in diesem Winterhalbjahr in der Schweiz betreffen einen Graureiher und einen Pfau im Kanton Zürich. Es handelt sich dabei um die hochansteckende Variante H5N1. Die Gefahr einer Übertragung auf den Menschen sei jedoch gering.

Der Bund hat Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels beschlossen, welche per sofort in Kraft treten und vorerst bis am 15. Februar 2023 gelten. Im Kontrollgebiet, und somit auch im ganzen Kanton Luzern, gelten laut Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei unter anderem folgende Bestimmungen:

Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.

Gänse- und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.

Die Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion) sind strikt einzuhalten.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kanton Luzern sind aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe in die schweizerische Hausgeflügelpopulation einzuhalten. (zim)

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